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BA setzt Grundsatzurteile um

Geschrieben am 23-01-2009

Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich
gegen Vorwürfe, sie würde aktuelle Grundsatzurteile des
Bundessozialgerichtes ignorieren. Die entsprechenden Aussagen der
Vizepräsidentin des Kasseler Gerichtes, Frau Dr. Ruth
Wetzel-Steinwedel, in der heutigen Presse sind nicht nachvollziehbar.

Frau Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel hatte in einem jährlichen
Pressegespräch gesagt, sie habe von der BA "gehört, dass viele
Grundsatzentscheidungen aus dem Themenbereich der Grundsicherung für
Arbeitslose in den Arbeitsagenturen nicht ankommen würden".

Dazu stellt die BA fest: Sämtliche Änderungen durch den
Gesetzgeber oder höchstrichterliche Entscheidungen wurden und werden
durch die BA umgesetzt, soweit sie in ihren Verantwortungs- und
Aufgabenbereich fallen.
Das gilt auch bei der Umsetzung des SGB II durch
Arbeitsgemeinschaften, soweit Aufgaben der BA betroffen sind.

Die BA hat keinen Einfluß auf die Umsetzung von
Gerichtsentscheidungen, die kommunale Aufgaben und deren Umsetzung in
den Arbeitsgemeinschaften betreffen, oder wenn zugelassene kommunale
Träger ("Optionskommunen") verantwortlich sind.

Die BA arbeitet vertrauensvoll mit den Sozialgerichten zusammen
und achtet jederzeit geltendes Recht und die aktuelle
höchstrichterliche Rechtsprechung.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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