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Der Tagesspiegel: Thüringens CDU will mit Althaus auch im Fall einer Anklage in den Wahlkampf ziehen Opferanwalt schließt Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung nicht aus - aber nur zur Bewährung

Geschrieben am 21-01-2009

Berlin (ots) - Berlin - Die Thüringer CDU will mit
Ministerpräsident Dieter Althaus auch dann als Spitzenkandidat in den
Wahlkampf ziehen, wenn gegen ihn nach seinem Skiunfall Anklage
erhoben werden sollte. Auch in diesem Fall "wird der Wahlkampf mit
Dieter Althaus wie geplant laufen", sagte CDU-Landesgeschäftsführer
Andreas Minschke dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe).
Darüber sei sich auch der Landesvorstand auf seiner jüngsten Sitzung
einig gewesen.

Möglicherweise droht Althaus im Falle eines Urteils eine
Haftstrafe, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. "In
Österreich können gewisse Umstände strafverschärfend berücksichtigt
werden. Handelt der Täter,unter besonders gefährlichen
Verhältnissen', kann die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre betragen",
sagte der Anwalt der Hinterbliebenen des Unfallopfers, Alexander
Rehrl, dem Tagesspiegel. "Ich rechne in diesem Verfahren aber nicht
mit einer unbedingten, also nicht zur Bewährung ausgesetzten
Freiheitsstrafe."

An eine Einstellung des Verfahrens glaubt der Jurist nicht. "In
Fällen mit weniger schweren Folgen kommt eine Diversion in Frage,
also eine Verfahrenseinstellung mit einer Auflage für den
Angeklagten. Hier ist aber ein Mensch zu Tode gekommen. Für solche
Fälle ist eine Diversion gesetzlich nicht vorgesehen."

Dass Althaus im Falle einer Anklage der Verhandlung fernbleibt,
ist zwar juristisch möglich, entspricht aber nicht den
österreichischen Gepflogenheiten. "Vor Bezirksgerichten kann sich ein
Beschuldigter durch einen so genannten Machthaber vertreten lassen.
Allerdings ist das in meinem Berufsleben noch nicht vorgekommen",
sagte Rehrl.

Eine außergerichtliche Einigung über einen zivilrechtlichen
Schadensersatz ist unterdessen wahrscheinlicher geworden. "80 bis 90
Prozent der Fälle können außergerichtlich erledigt werden. Ich gehe
davon aus, dass dies auch hier möglich sein wird. Es gibt auch
bereits Kontakte mit der Gegenseite", sagte Rehrl weiter. Wenn es zu
einer Einigung komme, werde man am Strafverfahren nicht mehr als so
genannter Privatbeteiligter teilnehmen. Die Öffentlichkeit wird über
Einzelheiten einer Abrede aber nicht informiert. "Wir werden die
Angelegenheit vertraulich behandeln", betonte der Anwalt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Politikredaktion unter
Tel. 26 009 - 389

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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