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SoVD: Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat höchste Priorität

Geschrieben am 21-01-2009

Berlin (ots) - Zur Debatte um Patientenverfügungen erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Für den Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das
Selbstbestimmungsrecht des Patienten höchste Priorität. Der Wille des
Patienten, bestimmte ärztliche Behandlungen abzulehnen, ist immer zu
beachten. Dieser Grundsatz muss auch dann gelten, wenn der Patient
nicht mehr in der Lage ist, diesen Willen zu äußern.
Eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen ist dringend
erforderlich, um für die Patienten aber auch für die Ärzte mehr
Rechtssicherheit zu schaffen. Die Patienten müssen die Gewissheit
haben, dass ihre sorgfältig verfasste Patientenverfügung auch
umgesetzt wird.

Eine gesetzliche Regelung darf nicht hinter die geltende
Rechtssprechung zurückfallen, die dem Patientenwillen einen hohen
Rang einräumt - auch dann, wenn der Wille nicht mehr geäußert werden
kann.

Nach Auffassung des SoVD muss ein Patient auch dann das Recht
haben, in einer Patientenverfügung eine (lebenserhaltende) Behandlung
abzulehnen, wenn die Krankheit nicht unumkehrbar tödlich verläuft.
Die Einschränkung, dass eine Patientenverfügung bei einer nicht
unumkehrbar tödlichen Krankheit nur umgesetzt werden kann, wenn die
Verfügung notariell beurkundet ist, fällt hinter die geltende
Rechtsprechung zurück. Eine notarielle Beglaubigung, wie sie der
Entwurf um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach vorsieht, ist ohnehin
eine zu hohe bürokratische Hürde, auf die verzichtet werden sollte.
Der SoVD hält eine Beratung vor dem Verfassen einer
Patientenverfügung für sinnvoll und wünschenswert. Ob eine Beratung
in Anspruch genommen wird, sollte aber jedem selbst überlassen
bleiben. Unverzichtbar ist für den SoVD, dass eine Patientenverfügung
schriftlich vorliegt.

Von den drei Entwürfen, die dem Bundestag vorliegen, entspricht
der Entwurf des Abgeordneten Joachim Stünker im Wesentlichen der
SoVD-Position. Der Stünker-Entwurf orientiert sich stark an der
aktuellen Rechtsprechung, die das Selbstbestimmungsrecht der
Patienten betont. Bedenken, dass die Umsetzung des Patientenwillens
nach dem Stünker-Entwurf zu einem "Automatismus" führt, teilt der
SoVD nicht. Denn vor einer Entscheidung müssen Arzt und Betreuer die
konkrete Lebens- und Behandlungssituation des Patienten prüfen und
feststellen, ob der in der Patientenverfügung geäußerte Wille auf die
konkrete Situation auch zutrifft. Der Schutz der Patienten ist damit
gewährleistet.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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