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Gesetzgeber reglementiert Versandhandel mit Hörgeräten / Bundesinnung der Hörgeräteakustiker begrüßt Machtwort aus Berlin zu "verkürztem Versorgungsweg bei Hörgeräten"

Geschrieben am 08-01-2009

Mainz (ots) - Mit Wirkung zum 1. April 2009 untersagt der
Gesetzgeber mit dem neuen Paragraphen 128 des Sozialgesetzbuches V,
dass Leistungserbringer Vertragsärzte gegen Entgelt oder Gewährung
sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der
Versorgung von Hilfsmittel beteiligen. Deshalb werden den
Leistungserbringern sämtliche Geldzahlungen und sonstige Zuwendungen
an Vertragsärzte im Zusammenhang mit der Versorgung mit Hilfsmitteln
ausdrücklich untersagt.

Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) aus Mainz begrüßt
diese Regelung in einer Stellungnahme. "Der Gesetzgeber ist mit
dieser Regelung den richtigen Schritt gegangen. Allerdings sollte in
Zukunft nicht nur der Geber bestraft werden, sondern insbesondere
auch der Nehmer einer unzulässigen Zahlung", so Jakob Stephan
Baschab, Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der
Hörgeräteakustiker. "Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkasse
(GKV) sollen über die Verordnung von Hilfsmitteln, zu denen Hörgeräte
zählen, grundsätzlich unbeeinflusst von eigenen finanziellen
Interessen entscheiden. Sie sollen nicht von der Ausstellung einer
Verordnung oder der Steuerung von Versicherten zu bestimmten
Leistungserbringern profitieren können", so Baschab weiter.

Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker vertritt den Berufsstand
der Hörgeräteakustiker mit fast 4.000 Fachgeschäften und etwa 10.000
Angestellten in Deutschland. Aus ihrer Sicht hat sich die Situation
der Hörgeräteakustiker in den vergangen Jahren verschärft.
BIHA-Hauptgeschäftsführer Jakob Stephan Baschab erläutert: "Eine
Vielzahl von HNO-Ärzten beteiligt sich am so genannten "verkürzten
Versorgungsweg". Dabei geben HNO-Ärzte in Kooperation mit
Versandhandelsfirmen Hörsysteme ab, die sie selber verordnet haben.
Auch beteiligen sich mit steigender Tendenz HNO-Ärzte an Betrieben
des Hörgeräteakustiker-Handwerks in der Rechtsform der GmbH oder AG,
oder gründen diese gleich selber." Der Gesetzgeber hat den
"verkürzten Versorgungsweg" mit Auflagen versehen.

Stellungnahme von Verbrauchern

Verbraucherorganisationen sehen den "verkürzten Versorgungsweg bei
Hörgeräten" kritisch. Selbsthilfeorganisationen wie der Deutsche
Schwerhörigenbund (DSB) oder Verbraucherschutzorganisationen wie die
STIFTUNG WARENTEST raten schon lange vom "verkürzten Versorgungsweg"
ab. "Der verkürzte Versorgungsweg geht zu Lasten der
qualitätsgerechten Anpassung und der ausreichenden und zweckmäßigen
Versorgung der schwerhörigen Patienten mit Hörgeräten. Daher ist der
verkürzte Versorgungsweg mit den Vorschriften des gesetzlichen
Krankenversicherungsrechts nicht vereinbar", urteilt der Deutsche
Schwerhörigenbund in einer Stellungnahme gegenüber dem Deutschen
Bundestag vom Oktober 2008. Da die Ärzte in der Regel über das
Monopol verfügen, den Gesundheitszustand des Patienten zu definieren
und daraus gegebenenfalls weitere Rehabilitationsleistungen
abzuleiten, können sie nachhaltig in den Leistungserbringerwettbewerb
eingreifen. Der Versicherte als Endverbraucher kann nicht
differenzieren, ob der Arzt medizinische und/oder seine eigenen
finanziellen Interessen vertritt. Damit werde aus Sicht der BIHA das
Gebot der Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung unterlaufen.
"Der HNO-Arzt, der eine Verordnung ausstellt und an dem Vertriebsweg
des verkürzten Versorgungsweges persönlich, unmittelbar und
finanziell partizipiert, wird eine objektive Patientenberatung wohl
kaum durchführen. Der Gesetzgeber hat endlich für Transparenz
gesorgt", so Jakob Stephan Baschab.

Kosten des "verkürzten Versorgungsweges" Für die finanzielle Seite
des "verkürzten Versorgungsweges" hat der Gesetzgeber eine Regelung
getroffen. Ab 1. April 2009 muss die Vergütung für die ärztliche
Leistung beim "verkürzten Versorgungsweg" von den Krankenkassen
selbst und nicht - wie bisher - vom Anbieter des "verkürzten
Versorgungswegs" bezahlt werden. Der Gesetzgeber begründet dies
damit, dass die Vorschrift Transparenz schafft und sicherstellt, dass
nur eine der Leistung angemessene Vergütung erfolgt. Experten
bezweifeln seit längerem, dass der Versandhandel durch Ärzte billiger
ist als der konventionelle Versorgungsweg über das wohnortnahe
Akustiker-Fachgeschäft. Der Deutsche Schwerhörigenbund stellte in
seiner Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Bundestag fest, dass die
Kosten bei der Versorgung mit Hörgeräten in einer HNO-Praxis und der
Versorgung im Hörgeräteakustiker-Fachgeschäft mittlerweile in etwa
gleich hoch sind. Wie der DSB feststellt, gäbe es im
Hörgeräteakustiker-Fachgeschäft verschiedene Preisklassen. Jedoch
werde nach Meinung des DSB der Fachmann immer zu der Versorgungsform
raten, die dem Kunden den besten individuellen Hörerfolg beschere.

"Mit ihren über 4.000 Fachgeschäften leistet das
Hörgeräteakustiker-Handwerk einen wertvollen Beitrag für die
Gesundheit der Menschen. Die Einbeziehung des HNO-Arztes als
kompetenter Ansprechpartner ist sinnvoll und sollte im Rahmen der
guten Zusammenarbeit auch erfolgen. Gewollt sind dabei fachliche
Kooperationen und keine finanziellen Verflechtungen" fasst Jakob
Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der
Hörgeräteakustiker die Leistung der Branche zusammen.

Originaltext: Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70547
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70547.rss2

Pressekontakt:
Kontakt Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA):
Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer, Telefon +49 (0) 6131 /
96560-14,
E-Mail baschab@biha.de, Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA)
KdöR, Erthalstraße 1, D-55118 Mainz, Telefax +49 (0) 6131 / 96560-40,
www.biha.de


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