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Meister: Zur Verfassungswidrigkeit der Pendlerpauschale

Geschrieben am 09-12-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage zur sog. Pendlerpauschale
erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die
Pendlerpauschale in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung
verfassungswidrig ist. Die Aufwendungen für die Fahrten von der
Wohnung bis zur Arbeitsstätte sind in der bestehenden steuerlichen
Systematik angemessen zu berücksichtigen. Im Interesse der
Rechtssicherheit war es gut, die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

Es bleibt der politischen Gestaltung durch den Gesetzgeber
überlassen, eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende
Besteuerung der Pendler herzustellen. Solange gilt die alte
Rechtslage. Im Interesse der konjunkturellen Stabilisierung muss auf
eine Gegenfinanzierung verzichtet werden.

Die große Koalition wird nun zügig die Entscheidung analysieren
und danach einen verfassungskonformen Rechtszustand herstellen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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