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LVZ: Chef der Steuergewerkschaft: Gut, dass es mit Karlsruhe wenigstens eine Instanz gibt, die Steinbrück sage: So nicht!

Geschrieben am 09-12-2008

Leipzig (ots) - "Es ist gut, dass es mit den Karlsruher Richtern
wenigstens eine Instanz gibt, die dem Bundesfinanzminister
verbindlich sagt: so nicht", zeigt sich der Vorsitzende der deutschen
Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale zufrieden. In einem
Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) meinte
Ondracek ergänzend: "Das Positive ist, dass Karlsruhe diesmal klipp
und klar gesagt hat, die Neuregelung der Pendlerpauschale ist
rückwirkend verfassungswidrig. Das war ein deutliches Zeichen für den
Gesetzgeber, künftig sorgfältiger mit der Verfassung umzugehen." Das
werde der Bürger auch so empfinden. "Bisher war die Rechtsprechung
eher so, dass oft zwar Verfassungswidrigkeit attestiert wurde, aber
die Anwendung des geltenden Gesetzes mit einer Frist noch erlaubt
wurde. Jetzt muss das Geld rückwirkend zurückgezahlt werden. Das
stimmt fröhlich."

Ondracek wies auch darauf hin, dass nicht jeder Pendler in den
Genuss von Rückzahlungen komme. "Wenn keine Gewerkschaftsbeiträge
anfallen, sondern nur die Pauschale von 100 Euro für Arbeitskleidung,
muss die Pendlerstrecke über zehn Kilometer liegen, um in den Genuss
der Pendlerpauschale zu kommen." Es gebe für die Arbeitnehmer den
Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro im Jahr. Damit seien die
Grundwerbungskosten abgedeckt. Wer darüber hinausgehend keine Kosten
habe, könne logischerweise auch keine geltend machen. Ondracek
verwies darauf, dass für Arbeitskleidung pauschal 100 Euro anerkannt
würden. "Wer Gewerkschaftsbeiträge entrichtet, kann auch die geltend
machen. Dann hat man den Pauschbetrag schon fast erreicht. Folglich
wirkt dann jeder gefahrene Kilometer entsprechend der
Pendlerpauschale."

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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