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Hessische Landesregierung mit Verstoß gegen Bundesrecht Heilpraktiker klagen

Geschrieben am 04-12-2008

Düsseldorf/Waldeck (ots) - Das Hessische Sozialministerium hat mit
Wirkung 04.11.2008 eine "Verordnung einer Weiterbildungs- und
Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie" erlassen. Mit diesem
Erlaß will das Ministerium einen neuen Beruf Osteopath/Osteopathin
schaffen. Berufsgruppen wie Masseure/innen, Physiotherapeuten, d.h.
die sogenannten Heilhilfsberufe, dürften danach nach Absolvierung und
Abschluß der Ausbildung selbständig die Heilkunde im Bereich der
Osteopathie ausüben. Diesen Berufsgruppen ist die selbständige
Heilkundeausübung jedoch grundsätzlich nicht erlaubt.

Mit der Schaffung eines eigenständigen Berufes in Hessen greift
die Landesregierung nach Meinung der Heilpraktikerverbände in
Bundesrecht ein. Insbesondere erfolgt u.a. auch ein Eingriff in das
Bundesrecht Heilpraktikergesetz. Danach bedürfen diejenigen Personen,
die nicht Arzt/Ärztin sind, einer Heilpraktikererlaubnis gemäß
Heilpraktikergesetz zur selbständigen Ausübung der Heilkunde. Die
Osteopathie ist eine dem Heilpraktikergesetz unterliegende
Heilkundeausübung und ist demgemäß allein den Ärzten und
Heilpraktikern vorbehalten. Mit ihrem Erlaß unterläuft das Hessische
Ministerium das Heilpraktikergesetz, welches eine klare gesetzliche
Grundlage bietet, wer neben dem Arzt die Heilkunde ausüben darf und
demgemäß den Patienten Sicherheit und Überschaubarkeit bietet.

Desweiteren wird Angehörigen anderer Staaten, sofern sie dort eine
Osteopathieausbildung absolviert haben, mit diesem Erlaß die
Möglichkeit eingeräumt, in Deutschland tätig zu werden. Bis dato gilt
bundeseinheitlich, daß Angehörige anderer Staaten, unabhängig ihrer
dortigen Ausbildung, für ein Tätigwerden in Deutschland die
Heilpraktikererlaubnis mit der dazugehörigen schriftlichen und
mündlichen Prüfung zu erwerben haben.

In Hessen niedergelassene Heilpraktiker werden mit Unterstützung
der maßgeblichen Heilpraktikerverbände eine Normenkontrollklage gegen
das Land Hessen durchführen und auch alle weiteren rechtlichen
Schritte vollziehen.

"Das Hessische Ministerium scheint sich wohl seines Handelns nicht
bewußt zu sein, wenn es ein bewährtes Berufsausübungssystem
aufweichen will, was letztlich nur zu Lasten der Patienten gehen
kann. Ein unglaublicher Vorgang", so der Vorsitzende des Berufs- und
Fachverbandes "Freie Heilpraktiker e.V."

Originaltext: Freie Heilpraktiker e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/18271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_18271.rss2

Pressekontakt:
Freie
Heilpraktiker e.V.
-Berufs- und Fachverband-


Bundesverband:
Benrather Schloßallee 49-53
40597 Düsseldorf
Tel.: 0219017290 - Fax: 0211/3982710


Landesbereich Hessen:
Selbach 22
34513 Waldeck
Tel.: 01722790872 - Fax: 05634/994312


Verantwortlich und Pressekontakt:
Bernd R. Schmidt
Vorsitzender Bundesverband und
Landesleitung Hessen
Tel.: 01722790872


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