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LVZ: Gewerkschaft der Polizei hält neuen BKA-Gesetz-Kompromiss für "vernünftig" / Eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht sei "vertretbar"

Geschrieben am 03-12-2008

Leipzig (ots) - Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei
(GdP), Konrad Freiberg, hat die angestrebten Nachbesserungen beim
BKA-Gesetz begrüßt. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung"
(Donnerstag-Ausgabe) sagte er: "Es war für mich schwer verständlich,
dass man diese rechtsstaatlichen Sicherungen nicht von vornherein
eingebaut hat, sondern es erst mit dieser recht eigenwilligen
Eil-Lösung versucht hat." Jetzt habe man "zu einem vernünftigen
Kompromiss gefunden, von dem ich sicher bin, dass er auf zunehmende
Akzeptanz stoßen wird".

Zugleich verteidigte Freiberg das weiterhin eingeschränkte
Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte, Ärzte und Journalisten. "Das
ist in Ordnung, weil es der Regelung in der Strafprozessordnung
entspricht." Freiberg verwies auf die richterliche Aufsicht, die mit
einer Bewertung auch unter den Gründen der Verhältnismäßigkeit
verbunden sei. "Wenn man das in die Verantwortung eines Richters
legt, ist diese Einschränkung vertretbar." In dem Gesetz erhält das
Bundeskriminalamt neue Befugnisse zur Terrorbekämpfung,
beispielsweise auch die umstrittene Online-Durchsuchung von
Privatcomputern.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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