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Betrugsfilterskandal: Die Odyssee der Betroffenen

Geschrieben am 26-11-2008

Berlin (ots) - Die Folgen der gescheiterten Kulanzregelung:
Betrugspartikelfilter vor Gericht - wie sich die Weigerung von
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee konkret auswirkt, die
Zulassung mangelhafter Dieselfilter rückwirkend zu kassieren -
Deutsche Umwelthilfe berichtet über Betroffene der
Betrugsfiltermi¬sere und appelliert an Tiefensee, das
"Staatsversagen" zu beenden - Das dem Verkehrsminister Tiefensee
unterstellte Kraftfahrtbundesamt versagt Betroffenen Hilfestellung
vor Gericht.

Berlin, 26. November 2008: Die Weigerung von
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), die Zulassung
betrügerischer Dieselpartikelfilter rückwirkend zurückzunehmen, macht
es für die 40.000 Betroffenen praktisch unmöglich, ihre mangelhaften
Filter gegen funktionstüchtige zu tauschen, ohne auf hohen Kosten
sitzen zu bleiben. Die von den Ministern Gabriel und Tiefensee vor
genau einem Jahr beschlossene "Kulanzregelung" wird zwischenzeitlich
von den Herstellern und Verbauern der unwirksamen Systeme gegen die
von ihnen betrogenen Autohalter eingesetzt. Kunstvoll nutzen dabei
die Werkstattketten PitStop und A.T.U. die Strategie der
unterlassenen Hilfestellung der Bundesregierung und sperren sich
erneut gegen den kostenlosen Filtertausch selbst in den Fällen, bei
denen sie zuvor tausende von "Gutscheinen" ausgegeben haben. Unter
Hinweis auf den Fortbestand der steuerlichen Förderung und
Feinstaubplaketten bestreiten Filterverkäufer kühl die
Funktionsuntüchtigkeit der Systeme des Betrugsfilterherstellers GAT -
und finden Gehör bei den Richtern.

Einen von vielen hundert der DUH vorliegenden Fallbeispiele: Am
31. Mai 2007 erwarb der Halter eines Mercedes E 320 CDI bei einem
Händler für über 1000 Euro einen GAT-Filter, den er bei einer
Werkstatt an seinem Wohnort im hessischen Dillenburg montieren ließ.
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der eingebaute Filter zu den
nicht ordnungsgemäß funktionierenden Partikelfiltersystemen gehört,
verlangte der Betroffene zunächst die Behebung des Mangels. Da die
Firma GAT immer wieder öffentlich ankündigte, alsbald
funktionstüchtige Ersatzfilter kostenlos bereitzustellen, ließ sich
der Betroffene zunächst vertrösten. Erst als dieses Versprechen nicht
eingehalten wurde, verlangte er im Juni 2008 bei dem Händler die
Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Händler lehnte ab, woraufhin
der betroffene Autohalter selbst den Austausch gegen einen
funktionstüchtigen Filter der Firma Twintec vornehmen ließ. Insgesamt
entstanden ihm Kosten von fast 1.600 Euro, deren Rückerstattung er
nun mit einer Klage beim Amtsgericht Dillenburg gegen den Lieferanten
des GAT-Betrugsfilters erwirken will.

Die Rechtsvertreter des beklagten Händlers erklärten daraufhin
gegenüber dem Gericht kühl, der verkaufte Filter verfüge nach wie vor
über eine allgemeine Betriebserlaubnis, "sämtliche steuerliche
Vorteile" seien dem Kläger zugeflossen und im Übrigen sei die
"Behauptung des Klägers, der Filter würde nicht funktionieren, durch
nichts belegt, schon gleich gar nicht bewiesen". Der zunächst
eingebaute GAT-Filter sei also "nicht mangelhaft" gewesen, folglich
die Klage zurückzuweisen. Der Versuch einer gütlichen Einigung vor
Gericht scheiterte. In der anschließenden Gerichtsverhandlung
erklärte die Richterin, da die Aufhebung der Zulassung des
eingebauten GAT-Filters nicht rückwirkend gelte, müsse der betroffene
Autohalter die "Mangelhaftigkeit des streitgegenständlichen
Rußpartikelfilters" beweisen.

Ein solcher Nachweis ist im konkreten Fall schon deshalb nicht
mehr zu führen, weil der Betrugsfilter inzwischen ausgebaut ist. Aber
auch in anderen Fällen sind betroffene Autohalter nicht in der Lage,
diesen Nachweis zu führen, weil ein gerichtsverwertbarer
Funktionstest die Kosten für den Filter bei weitem übersteigen würde.
Da bisher die Bundesregierung sich weigert, die amtlichen Zulassungen
für die unwirksamen und auf der Basis gefälschter Prüfergebnisse
genehmigten Filter zurückzunehmen, müssen die betroffenen Autohalter
in jedem Einzelfall vor Gericht die Mängel beweisen. Dabei hilft es
nicht, dass Nachmessungen des KBA sowie des ADAC ergeben haben, dass
die Filtersysteme der Firmen GAT-Katalysatoren, Bosal und
Tenneco/Walker die gesetzlich geforderten Filterleistungen nicht
erbringen.

Die Anwältin des Klägers hat im Übrigen das dem
Bundesverkehrsministerium unterstellte Kraftfahrtbundesamt (KBA)
mehrfach schriftlich gebeten, ihr die zwischenzeitlich im Herbst 2007
erfolgte Löschung der Zulassung des betroffenen GAT-Filters offiziell
zu bestätigen. Das KBA verweigert diese Auskunft bis heute. Die
Information des Betroffenen über die Löschung der Zulassung des
entsprechenden Filtersystems erfolgte bisher nur über den ADAC.

"Die DUH erreichen täglich neue Horrormeldungen über vergebliche
Versuche geprellter Autohalter, die von der Bundesregierung vor einem
Jahr verkündete so genannte Kulanzregelung in der Praxis umzusetzen.
Zwischenzeitlich ist der Filteraustausch zum Erliegen gekommen,
ermutigt vom rechtswidrigen Verhalten des Verkehrsministers
verweigern GAT und Einbauwerkstätten die Umsetzung der
Kulanzregelung", sagte DUH-Bundesgeschäfts¬führer Jürgen Resch. Die
Weigerung des dem Verkehrsminister Tiefensee unterstellten KBA, den
betroffenen Autohaltern in ihrem Kampf um ihr Recht wenigstens von
Amts wegen zu bestätigen, dass das jeweilige Filtermodell wegen
erwiesener Mängel nicht mehr über eine Lizenz verfügt, sei "dabei nur
der Gipfel der Ignoranz. Tiefensee versucht den Skandal auch seines
Hauses zu Lasten der Betroffenen auszusitzen".

Resch appellierte an den Verkehrsminister, der sich entgegen einer
Aussage seiner eigenen Pressesprecherin in der Bundespressekonferenz
am vergangenen Montag weiter weigert, die Zulassungen für
Betrugsfilter nachträglich zu entziehen: "Machen Sie diesem
andauernden Staatsversagen endlich ein Ende. Entziehen Sie den
Betrugsfiltern mit Wirkung für die Vergangenheit die
Betriebserlaubnis und lassen Sie nicht länger 40.000 betrogene
Autofahrer im Stich".

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 01713649170, Fax.: 0302400867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 03024008670, Mobil: 01715660577, Fax: 030240086719,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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