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Greenpeace legt Gesetz zum Kohleausstieg bis 2040 vor / Klimaschutz braucht zusätzliche rechtliche Instrumente

Geschrieben am 21-11-2008

Berlin (ots) - Um Klimaschutz einen wirkungsvollen rechtlichen
Rahmen zu geben, legt Greenpeace heute den Entwurf für ein Gesetz zum
Ausstieg aus der Kohleverstromung vor. Durch eine Begrenzung der
Strommenge für Kohlekraftwerke wird die mit klimaschädlicher Kohle
erzeugte Energie nach und nach reduziert. Daraus ergibt sich ein
konkreter Zeitplan, nach dem Kohlekraftwerke bis 2040 vom Netz gehen
müssen. So würde zeitversetzt nach dem Atomausstieg für eine
kontinuierliche Senkung der Kohlendioxid-Emissionen gesorgt. Den
Energieversorgern wird dabei freigestellt, auf welche Anlagen sie die
Strommengen verteilen. Gleichzeitig ist ein Atomausstieg, statt wie
vorgesehen 2020, bis 2015 möglich.

"Bei der derzeitigen Rechtslage kann niemand die Energiekonzerne
daran hindern, neue Kohlekraftwerke zu bauen und damit das Klima zu
zerstören", so Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace. "Mit einem
Gesetz für einen Kohleausstieg ist es möglich, den Ausstoß von
Treibhausgasen bei der Verbrennung von Kohle zu begrenzen. Das ist
dringend notwendig, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels noch
zu verhindern." Zahlreiche Studien belegen, dass ohne eine massive
Senkung der Kohleverstromung die Klimaschutzziele der Bundesregierung
nicht erreicht werden können.

Bis jetzt wird die Senkung der Treibhausgase über den
Emissionshandel geregelt. Schlupflöcher führen jedoch dazu, dass sich
die Energiekonzerne in großem Umfang teilweise fragwürdige
Klimaschutzmaßnahmen im Ausland anrechnen lassen, statt im deutschen
Kraftwerkspark für wirkungsvollen Klimaschutz zu sorgen. Deshalb soll
der Emissionshandel durch ein Kohleausstiegsgesetz ergänzt und
unterstützt werden.

"Das Kohleausstiegsgesetz soll die lückenhafte Rechtslage in
Deutschland schließen", sagt die Umweltjuristin Roda Verheyen, die
den Gesetzesvorschlag mit Greenpeace erarbeitet hat. "Nach deutschem
Recht ist eine Befristung der Laufzeit und eine Begrenzung der
Strommenge von Kohlekraftwerken in diesem Umfang verhältnismäßig.
Diese rechtfertigt auch keine Entschädigung des Betreibers." Nach
Einschätzung der Expertin ist wegen der enormen Klimaschädlichkeit
der Kohleverstromung die Ungleichbehandlung zwischen Kohle und Gas
gerechtfertigt.

Der Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung ist nach
dem Atomausstieg ein weiterer Eckpfeiler einer Energiewende hin zu
einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Aktuell ist in Deutschland
bis 2012 jedoch der Bau von 27 neuen Kohlekraftwerken geplant. Diese
sollen eine Gesamtkapazität von 25.000 Megawatt haben. Diese Anlagen
würden die Atmosphäre jährlich mit zusätzlichen 151 Millionen Tonnen
Kohlendioxid belasten. Das ist anderthalbmal so viel wie der
Kohlendioxid-Ausstoß des gesamten Verkehrssektors.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Karsten Smid, Tel.
0171-8780 821, oder Tel. 040-30618 -388, Pressesprecherin Ortrun
Sadik, Tel. 0171-8781 184. Den Gesetzesvorschlag finden Sie im
Internet unter www.greenpeace.de

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6343
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6343.rss2


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