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Rechtsstaatliches Verfahren für Access-Sperrung notwendig

Geschrieben am 20-11-2008

Berlin (ots) - Stellungnahme der FSM zur Forderung der
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen nach Sperrung
kinderpornografischer Inhalte im Internet (Access-Sperrung)

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
(FSM) begrüßt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend verstärkt gegen kinderpornografische Inhalte im
Internet vorgehen will. Die FSM engagiert sich seit elf Jahren auf
nationaler und internationaler Ebene für die Bekämpfung
kinderpornografischer Inhalte im Internet.

Um derartige Inhalte effektiver bekämpfen zu können, hat die FSM
im vergangenen Jahr eine Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA)
geschlossen. Bereits seit 2005 erschweren die in der
Selbstverpflichtung der Suchmaschinenanbieter zusammengeschlossenen
FSM-Mitglieder den Zugang zu Internetseiten, die durch die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert
wurden.

Die FSM steht im Dialog mit der zuständigen staatlichen
Aufsichtsbehörde, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), um das
Thema Access-Sperrungen zu diskutieren und Lösungswege zu entwickeln.
Bei der Diskussion sind technische und juristische Schwierigkeiten zu
berücksichtigen, die in jüngsten von der KJM in Auftrag gegebenen
Studien des Max-Planck-Institutes und der Technischen Universität
Dresden festgestellt wurden. Diese technischen und juristischen
Schwierigkeiten stellen bisher ein Hindernis für die deutschen
Access-Provider dar, hier aktiv zu werden - ein von Ministerin Ursula
von der Leyen angesprochenes wirtschaftliches Interesse hingegen
besteht nicht für die Access-Provider, sondern nur für diejenigen,
die mit dem Verkauf kinderpornographischer Inhalte Gewinn machen
wollen.

Die FSM hat im Vorfeld immer wieder betont, dass Sperrungen von
Inhalten auf Access-Ebene eines rechtsstaatlichen Verfahrens
bedürfen. In diesem muss geklärt werden, welche staatliche
Institution durch welche Verfahrensabläufe die zu sperrende Liste mit
Inhalten erstellt, verwaltet und pflegt. Nur hierdurch kann die
Verhältnismäßigkeit von Sperrungen sichergestellt werden. Eine
solche, rechtsstaatlich erstellte Liste, besteht bisher nicht. Der
Vorstoß des Bundesfamilienministeriums, in diesem Bereich aktiv zu
werden, wird deshalb von der FSM ausdrücklich begrüßt.

Über die FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
(FSM) ist die anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich
Telemedien. Der Verein engagiert sich in erster Linie für den
Jugendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler,
jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in
Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die
sich jedermann kostenlos wenden kann, um jugendgefährdende
Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und
Medienkompetenzförderung von Kindern gehört zu den weiteren Aufgaben
der FSM. Unter dem Dach der FSM sind neben der Selbstkontrolle
Mobilfunk auch die Selbstkontrolle der Suchmaschinenanbieter sowie
die Selbstkontrolle der Chatanbieter angesiedelt.

Originaltext: FSM e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66501
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66501.rss2

Pressekontakt:
FSM e.V.; Spreeufer 5, 10178 Berlin; Maja Winter,
Tel.: 030 240484-30, Mail: winter@fsm.de


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