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Kölner Stadt-Anzeiger: Innenpolitiker der Koalition begrüßen Vorstoß zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung Bosbach und Wiefelspütz: Verfassungsgemäßheit muss zweifelsfrei sein

Geschrieben am 19-11-2008

Köln (ots) - Innenpolitiker aus Union und SPD haben einen Vorstoß
zum Aus-schluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung
begrüßt. Die zu diesem Zweck vom niedersächsischen Innenminister Uwe
Schünemann (CDU) vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzartikels
21 und des Parteiengesetzes müssten aber "verfassungsrechtlich über
alle Zweifel erhaben sein", sagte der stellvertretende Vorsitzende
der Unionsbundestagsfraktion Wolfgang Bosbach (CDU), dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Donnerstagsausgabe). Ähnlich äußerte sich der
innen-politische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter
Wiefelspütz: "Ich
halte Schünemanns Vorschlag für sehr erwägenswert, aber die
entscheidende Frage nach der Verfassungsmäßigkeit solcher Neuerungen
muss zweifelsfrei beantwortet werden", sagte er der Zeitung.
Schünemann hatte am Mittwoch in Berlin ein Gutachten der
Verfassungsrechtlers Volker Epping aus Hannover vorgelegt, dass eine
Möglichkeit aufzeigen soll, wie die NPD als verfassungswidrige Partei
zwar nicht verboten, aber von der staatlichen Parteienfinanzierung
ausgeschlossen werden könnte. Es könne nicht sein, dass die
Steuerzahler über den Umweg der Parteienfinanzierung
verfassungsfeindliche Par-teien alimentierten, sagte Schünemann und
kündigte an, seinen Vorschlag der bis zum Freitag in Berlin tagenden
Innenministerkonferenz vorzulegen.
Wiefelspütz stellte eine sorgfältige Prüfung und intensive Diskussion
des Vorstoßes
in den Vordergrund: "In der SPD gibt es seit längerem ähnliche
Überlegungen, die darauf abzielen, die NPD von der
Parteienfinanzierung auszunehmen. Ich begrüße die Initiative aus
Niedersachsen daher sehr." Bosbach äußerte sich distanzierter: "Ich
würde mich freuen, wenn es verfassungsrechtlich möglich sein sollte,
die NPD von der öffentlichen Finanzierung auszuschließen, aber ich
habe da Zweifel", sagte Bosbach mit Blick auf die Karlsruher
Rechtsprechung der Zeitung. Das Ver-fassungsgericht könnte
argumentieren, dass die NPD entweder als verfassungs-feindlich auf
Antrag verboten werden könne, andernfalls aber nach dem
Gleich-behandlungsgrundsatz wie alle anderen Parteien auch den Regeln
der staatlichen Parteienfinanzierung unterliege.
Bosbach machte die Unterstützung für den Vorschlag Schünemanns von
der Bewertung des Bundesjustiz- und Bundesinnenministeriums abhängig.
"Wenn beide Verfassungsministerien den Vorschlag für zweifelsfrei
verfassungskonform erklären, gehe ich den Weg gerne mit. Wenn es
Zweifel gibt, nicht."

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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