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Verfassungsklage gegen Zweckentfremdung von Sozialabgaben

Geschrieben am 17-11-2008

Berlin (ots) - Gegen die Zweckentfremdung von Sozialbeiträgen hat
die Binder-Optik AG, Böblingen, Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Deren
Vorstandsvorsitzender Dr. Helmut Baur gehört zugleich dem Vorstand
des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) an. "Die
Bundesregierung darf nicht länger auf Kosten der Wirtschaft mit
Milliardenbeträgen aus der Arbeitslosenversicherung Finanzlöcher
stopfen", so BVMW-Präsident Mario Ohoven.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Praxis der
Bundesregierung, einen Teil der Kosten für
Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben -
aus Steuergeldern, sondern aus Beiträgen von Arbeitgebern und
Versicherten zur Arbeitslosenversicherung zu bestreiten.

Konkret geht es um 5 Milliarden Euro für den
Eingliederungsbeitrag. Damit werden Langzeitarbeitslose und schwer
Vermittelbare gefördert. Laut Gesetz müssen jedoch alle Kosten für
ALG-II-Bezieher aus Steuermitteln finanziert werden. Ohne den
Eingliederungsbeitrag könnte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
sofort auf 2,7 Prozent oder weniger gesenkt werden. Dies wäre ein
wirkungsvoller Beitrag zur Senkung der Lohnzusatzkosten, betonte
Ohoven.

Besonders ärgerlich sei es, dass die Bundesregierung wider
besseres Wissen handle, so der Mittelstandspräsident. Bereits gegen
den Vorläufer des Eingliederungsbeitrags, den Aussteuerungsbetrag,
sind Klagen der Arbeitgeber anhängig. "Der Gesetzgeber hat letztlich
nur dem Kind einen neuen Namen verpasst." Ohoven wies darauf hin,
dass die Kosten für den Eingliederungsbeitrag nahezu ein Fünftel der
Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung ausmachen.

Originaltext: BVMW
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51921
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Pressekontakt:
BVMW Presse
Eberhard Vogt
Tel.: 030 / 53 32 06 20
E-Mail: presse@bvmw.de
Web: www.bvmw.de


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