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Gemeinsame Pressemitteilung von Bundeszahnärztekammer und Bundesärztekammer / Zahnmedizin und Medizin lehnen GOZ-Referentenentwurf als "insgesamt völlig unzulänglich" ab

Geschrieben am 17-11-2008

Berlin (ots) - Die deutsche Zahnärzteschaft und die deutsche
Ärzteschaft lehnen den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG)
vorgelegten Referentenentwurf für eine neue (privatzahnärztliche)
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als "insgesamt völlig
unzulänglich" ab und fordern grundlegende Korrekturen. Im Rahmen
einer außerordentlichen Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer
(BZÄK) wurde eine entsprechende Grundsatzerklärung einstimmig
verabschiedet. Der darin verkündeten Ablehnung des Entwurfs schloss
sich die Bundesärztekammer (BÄK) an. Die Rückweisung war das Ergebnis
einer knapp dreiwöchigen Analyse des GOZ-Entwurfs durch verschiedene
Gremien von BZÄK, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), der
Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)
sowie verschiedener Berufsverbände. Die Ablehnung des
Referentenentwurfs durch die deutsche Zahnmedizin erfolgt deshalb in
einmütiger Geschlossenheit. Auch die BÄK weist den Entwurf als
unverkennbaren Versuch zurück, privatärztliche Gebührenordnungen
denen der gesetzlichen Krankenversicherung, also dem Bema oder dem
EBM, anzugleichen, um so einer Einheitsversicherung den Weg zu
bereiten. Der Entwurf sei "fachwissenschaftlich fehlerhaft" und
konterkariere die immer bedeutsameren Wechselbeziehungen zwischen
Medizin und Zahnmedizin so die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund-
und Kieferheilkunde (DGZMK), die substanziell schärfste Kritik. Die
DGZMK gehe davon aus, dass der vorliegende Entwurf auch vom
Wissenschaftsrat abgelehnt werde.

Die Grundsatzerklärung der BZÄK-Bundesversammlung im Wortlaut:

"Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer lehnt den vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten Referentenentwurf
einer "Verordnung zur Änderung der GOZ" als insgesamt völlig
unzulänglich ab. Der vorliegende Entwurf genügt weder fachlichen
Kriterien, noch auch nur annähernd betriebswirtschaftlichen Zwängen
in der Praxis. Die nach 21 Jahren überfällige Anpassung der GOZ an
die Steigerung des allgemeinen Preisindexes ist komplett
unterblieben. Statt der längst überfälligen Anhebung der Honorierung
führt der vorliegende Entwurf zu einer Absenkung. Das ist insgesamt
für Patienten und die Zahnärzteschaft unzumutbar. Der Entwurf wird im
Berufsstand keine Akzeptanz finden, wenn nicht mindestens folgende
Forderungen erfüllt sind:

- Es müssen die betriebswirtschaftlich notwendig erforderlichen
Rahmenbedingungen hergestellt werden, damit zahnärztliche
Leistungen in der erforderlichen Qualität erbracht werden
können.

- Die Gebührenpositionen müssen den Inhalten der
wissenschaftlichen Neubeschreibung einer präventionsorientierten
Zahnheilkunde folgen.

- Die sogenannte "Öffnungsklausel" (§ 2a GOZ) muss ersatzlos
gestrichen werden. Sie ist grundgesetz- und europarechtswidrig.
Die Möglichkeit zur freien Vertragsgestaltung zwischen Patient
und Zahnarzt muss wiederhergestellt werden.

- Die Verankerung der Mehrkostenregelung des SGB V in der GOZ muss
aus fachlichen und rechtssystematischen Gründen ersatzlos
gestrichen werden.

Der Verordnungsgeber ist nach dem Gesetz über die Ausübung der
Zahnheilkunde ausdrücklich verpflichtet, den berechtigten Interessen
auch der Zahnärzte Rechnung zu tragen. Der vorliegende
Referentenentwurf verletzt diese Verpflichtung in eklatanter Weise."

Originaltext: Bundeszahnärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30852
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30852.rss2

Pressekontakt:
Jette Krämer, Bundeszahnärztekammer,
Tel.: 030/ 40005-150, presse@bzaek.de

Alexander Dückers, Bundesärztekammer,
Tel.: 030 / 40 04 56-700, presse@baek.de


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