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Rheinische Post: Gesetze gelten auch für Forscher

Geschrieben am 13-11-2008

Düsseldorf (ots) - von Stefanie Winkelnkemper

Wo kämen wir hin, wenn jeder mit dem Leben eines anderen spielen
könnte, wie er wollte? Damit genau das nicht passiert, hat der
Bundestag ein Gesetz beschlossen, das die Forschung mit embryonalen
Stammzellen in Deutschland regelt. Wissenschaftler, die dieses Gesetz
bewusst ignorieren, machen sich strafbar.
Denn embryonale Stammzellen sind nicht irgendwelche Zellen. Sie sind
zerstörte Zellhaufen, aus denen sich ein Mensch hätte entwickeln
können. Daher ist Stammzellforschung seit jeher ein zweischneidiges
Schwert. Die Forschungsfreiheit steht gegen den Lebensschutz. Wie
schwierig das Abwägen zwischen beiden Ansprüchen ist, war vor einem
halben Jahr eindrucksvoll an Bundesforschungsministerin Annette
Schavan (CDU) zu studieren. Die Theologin nannte die Debatte um eine
Stichtags-Verlängerung für frischere Zellen die "schwierigste
Situation meines Lebens". Sie entschied zu Gunsten der Forscher.
Trotz der Neuregelung blieb das deutsche Gesetz aber ein sehr
restriktives.
Und das ist gut. Bis heute hat kein deutscher Forscher frischere
Zellen bestellt, die seit der Gesetzesänderung freigegeben sind.
Dabei besteht nun die Wahl. Projekte bedürfen lediglich der Prüfung.
Wer aber dieses Genehmigungs-Verfahren unterlässt, kann sich auf
Forschungsfreiheit nicht berufen.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304


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