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Siebert: Verbesserung für die Soldaten

Geschrieben am 13-11-2008

Berlin (ots) - Zur Verabschiedung des
Dienstrechtsneuordnungsgesetzes, erklärt der Verteidigungspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert MdB:

Gestern haben wir im Deutschen Bundestag das
Dienstrechtsneuordnungsgesetz verabschiedet. In den Bereichen des
Gesetzes, von denen die Bundewehr betroffen ist, konnten deutliche
Verbesserungen für die Soldaten erreicht werden.

Der Dienst bei den Spezialkräften der Bundeswehr ist mit
besonderen Belastungen verbunden. Um die Attraktivität dieser
Laufbahn zu steigern, haben wir eine Prämienregelung beschlossen, die
rückwirkend zum 1. April 2008 in Kraft tritt. So erhält ein Bewerber
nach bestandener Aufnahmeprüfung 3.000 EUR, nach erfolgreich
abgeschlossener Ausbildung 10.000 EUR, und für jedes weitere
Verpflichtungsjahr über 6 Jahre hinaus jeweils 5.000 EUR. Die
Gesamtkosten für den Haushalt belaufen sich auf ca. 1 Million EUR.

Den Piloten der Bundeswehr wird eine auf 6 Jahre befristete Zulage
in Höhe von 600 EUR gezahlt werden. Hiervon betroffen sind rund 200
"Kommandanten im Lufttransportdienst". Die Kosten belaufen sich auf
1,4 Millionen EUR.

Aktuell muss sich die Bundeswehr mit der Abwanderung von Ärzten
auseinandersetzen. Um hier auch finanziell gegenzusteuern, soll auf 6
Jahre befristet eine Zulage in Höhe von 600 EUR für "Fachärzte in
bestimmten Verwendungen und Rettungsmediziner" gezahlt werden. Die
Zulage betrifft ca. 1.600 Personen. Die Kosten belaufen sich auf 11,5
Millionen EUR. Im Soldatengesetz soll darüber hinaus ein Passus
eingeführt werden, der den Wechsel von Soldaten in andere
Beschäftigungsverhältnisse zukünftig von der Zustimmung des
Dienstherrn BMVg abhängig macht.

Um zu helfen, die Zusatzbelastungen im Auslandseinsatz zu
kompensieren, wird den Soldaten in dem entsprechenden Zeitraum ein
sogenannter Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) gezahlt, der steuerfrei
ist. Dieser AVZ, der im Jahr 1995 letztmals festgelegt wurde (die
damalige Höhe ergab sich aus umgerechneten DM-Beträgen), wird in
allen 6 Stufen erhöht (die Kosten belaufen sich auf ca. 42,5
Millionen EUR):

Stufe 1 von 25,56 EUR (50 DM) auf 26,00 EUR
Stufe 2 von 40,90 EUR (80 DM) auf 43,00 EUR
Stufe 3 von 53,69 EUR (105 DM) auf 60,00 EUR
Stufe 4 von 66,47 EUR (130 DM) auf 77,00 EUR
Stufe 5 von 79,25 EUR (155 DM) auf 94,00 EUR
Stufe 6 von 92,03 EUR (180 DM) auf 110,00 EUR

Außerdem hat sich für die Soldaten die Berechnung der
Erfahrungsstufen verbessert. Entgegen der vorgesehenen Regelung wird
jede Erfahrungsstufe ab Stufe 4 (Besoldungsgruppe A 8) statt um 18
nur um 12 Monate verlängert und die Verlängerung der Erfahrungszeit
für alle Soldaten in der nächsten und übernächsten Stufe ausgesetzt.
Außerdem sollen entgegen der ursprünglich vorgesehenen Regelung die
in der Bundeswehr erworbenen Erfahrungszeiten von Soldaten bei einem
Wechsel in ein Beamtenverhältnis im vollen Umfang 1:1 mitgenommen
werden können.

Mit der Summe dieser Maßnahmen haben wir einen großen Schritt
getan, um die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr weiter zu
verbessern.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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