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Gleichbehandlungsgesetz kollidiert mit Presse- und Rundfunkfreiheit / Appell an Bundesrat: Ausnahmeregelung für Medien im AGG

Geschrieben am 14-06-2006

Berlin (ots) - Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger
und privaten Rundfunkanbieter unterstützen die Kritik des Bundesrates
an den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Darüber hinaus müssten für Beschäftigungsverhältnisse in den Medien
die gleichen Ausnahmeregelungen wie für die Kirchen und
Religionsgemeinschaften geschaffen werden, forderten heute Vertreter
von Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Arbeitsgemeinschaft Privater
Rundfunk (APR ) und Verband privater Rundfunk und Telekommunikation
(VPRT). Als Tendenzunternehmen müssten auch die Medien das Recht
haben, Bewerber aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen
abzulehnen, erklärten die Verbände. Die bisherigen Entwürfe des
Gesetzes sehen eine eindeutige Ausnahmeregelung bisher nur für
Religionsgemeinschaften vor.

Die Presse- und Rundfunkfreiheit schütze, so die Verbände, das
Recht des Verlegers und des Rundfunkanbieters, die Tendenz - die
politische/publizistische Grundlinie - seines Unternehmens
festzulegen. Dies sei vom Bundesverfassungsgericht bereits 1979
festgestellt und seither vom Gesetzgeber in den entsprechenden Fällen
immer berücksichtigt worden.

BDZV, VDZ, APR und VPRT hatten von Anfang an eine Ausweitung der
berechtigten Privilegierung der Kirchen auf die übrigen
Tendenzunternehmen in Deutschland gefordert. "Es ist nicht zumutbar,
wenn der Arbeitgeber eines Tendenzunternehmens vor Gericht
nachweisen muss, dass er mit dem Bewerber die grundsätzliche Haltung
seines Unternehmens nicht verwirklichen kann", sagte ein Vertreter
der Medienverbände. Ein Ausnahmetatbestand müsse daher auch für
Unternehmen gelten, die unmittelbar oder überwiegend Zwe-cken der
Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen.


Originaltext: BDZV-VDZ-VPRT-APR
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55686
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55686.rss2

Pressekontakt:

VDZ: Stefan Michalk, Tel./Fax: (030) 726298-162/ -161
E-Mail: s.michalk@vdz

BDZV: Hans-Joachim Fuhrmann, Tel./Fax: (030) 726298-210/ -217,
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

VPRT: Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel./Fax: (030) 39880-101/ -148,
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de

APR: Dr. Stephan Ory, Tel./Fax: (06806) 9202-92/ -94
E-Mail: apr@privatfunk.de


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