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Singhammer: Ehegattensplitting ist unverzichtbar

Geschrieben am 14-06-2006

Berlin (ots) - Zur aktuellen Debatte um eine Abschaffung des
Ehegattensplittings, erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Die Debatte um eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist eine
Gespensterdebatte.

Beim Splittingverfahren handelt es sich - wie gerne dargestellt -
nicht um eine beliebig veränderbare Steuerbegünstigung, sondern um
eine im Grundgesetz verankerte sachgerechte Besteuerung. Durch den im
Artikel 6 Absatz I Grundgesetz proklamierten Schutz von Ehe und
Familie ergibt sich, dass Eheleuten aus ihrer Ehe keine
wirtschaftlichen Nachteile erwachsen dürfen. Ohne das
Ehegattensplitting wäre das jedoch der Fall, wenn Eheleute bewusst
eine Arbeitsteilung vornähmen, die eine ungleiche
Einkommensverteilung zur Folge hätte.

Das Ehegattensplitting stellt keinen Steuervorteil dar, sondern
ermöglicht den Ehegatten die freie Entscheidung darüber, wie sie
Familienarbeit und Berufsarbeit verteilen. Somit unterliegen alle
Ehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung.

Eine Änderung des Splittingverfahrens würde in erster Linie Ehen
mit Kindern steuerlich belasten. Nach Zahlen des Deutschen Instituts
für Wirtschaftsforschung entfallene etwa 90 % des Splittingeffekts
auf Ehepaare, die Kinder haben.

Die von Kritikern angestrebte Einsparung beim Splitting zur
Finanzierung beitragsfreier Kindergärten würde somit auf Kosten der
Familien mit Kindern selbst gehen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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