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Klöckner: Mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsdschungel

Geschrieben am 12-11-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes zur
Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und des Gesetzes zur Änderung
des Telekommunikationsgesetzes erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia
Klöckner MdB:

Unerlaubte und belästigende Telefonwerbung hat sich für viele
Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer Plage entwickelt. Um dem
Treiben vieler "Schwarzer Schafe" einen Riegel vorzuschieben, hat die
Große Koalition auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gleich
zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die künftig einen wichtigen Schutz
der Verbraucher gegen unerlaubte Telefonverträge und andere
Abzockfallen im Telekommunikationsbereich bieten:

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
verabschieden wir ein Vielzahl an effektiven Maßnahmen: Wer künftig
gegen das Gesetz gegen unlautere Werbung verstößt und unerlaubte
Werbeanrufe betreibt, wird schärfer bestraft werden, das Bußgeld
erhöht sich auf 50.000 Euro. Rufnummernunterdrückung zur
Verschleierung des Absenders werden ebenfalls mit einem Bußgeld von
bis zu 10.000 Euro geahndet. Die bestehende Widerrufsmöglichkeit wird
auch auf Aboverträge und Lotteriespiele erweitert. Bei Änderung eines
Telefonvertrags, z. B. durch einen Tarifwechsel, und bei gänzlich
neuen Verträgen erhält der Verbraucher zukünftig ein umfassendes
Widerrufsrecht im BGB. Danach müssen die Anbieter den Verbraucher
über die Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeit schriftlich
aufklären. Dies wird dazu führen, dass für viele "Schwarze Schafe"
die Geschäfte unlukrativ und damit diese Art der belästigenden Anrufe
zurückgehen werden.

Neben den Änderungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ergänzt
das Erste Gesetz zur Änderungen des Telekommunikationsgesetz unser
Bestreben, das massive Problem untergeschobener Verträge - das so
genannte "Slamming" - zu reduzieren. Deshalb ist im Falle eines
Anbieterwechsels künftig die Textform für die Kündigung des alten
Vertrages notwendig. Damit wird eine Vertragsumstellung ohne Wissen
des Verbrauchers unterbunden. Der neue Anbieter muss dem alten
Anbieter eine Kündigung vorlegen, bevor z. B. ein Telefonanschluss
auf einen neuen Anbieter umgestellt werden kann. So wird das
unbemerkte Unterschieben von Verträgen quasi unmöglich. Ebenso führen
wir für teure 0 180-Rufnummer Preisobergrenzen ein. Dies wird vor
allem die hohen Kosten bei Anrufen vom Mobiltelefon senken und zu
deutlich mehr Transparenz im Preislabyrinth führen. Zudem erhält die
Bundesnetzagentur mit dem Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage, um die
technischen Voraussetzung zu schaffen, kostenpflichtige und
langwierige Warteschleifen einzudämmen.

Wir beraten heute gleich zwei Gesetzesentwürfe, die dem Kunden
mehr Rechtssicherheit im Telekommunikationsbereich bietet. Ein guter
Tag für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und für alle seriös
arbeitenden Unternehmen!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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