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Lausitzer Rundschau: Debatte über Sicherheitsgesetze Glück und Gefahr

Geschrieben am 11-11-2008

Cottbus (ots) - Terroristische Gefahren sind scheinbar ganz weit
weg. Die Deutschen nehmen davon allenfalls über die Medien Notiz.
Dabei hat es hierzulande nicht an Beinah-Katastrophen gemangelt: Vor
gut einem Jahr wurde der Sauerland-Gruppe das Handwerk gelegt. Vor
zwei Jahren scheiterte ein Angriff mit Kofferbomben auf zwei
Regionalzüge. Politiker aller Couleur verweisen in diesem
Zusammenhang gern auf die gute Ermittlungsarbeit von Polizei und
Geheimdienstbehörden. Dass Deutschland bislang auch Glück hatte - die
Kofferbomben hatten einen Konstruktionsfehler -, gerät dabei leicht
in Vergessenheit.
Zweifellos dürfen Sicherheitsgesetze nicht jene Bürgerrechte
aushebeln, die sie zu schützen vorgeben. Eine falsch verstandene
Liberalität kann jedoch nicht minder schädlich sein. Das
Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen bis ins Detail
bestimmt, in welchem Umfang die Gefahrenabwehr hinter der
Privatsphäre zurückstehen muss. Dabei setzten die Richter der
Überwachung enge Grenzen. Deshalb spricht nichts dagegen, dass
Deutschland jetzt das Bundeskriminalamt stärkt und so eine
länderübergreifende Behörde bekommt, die den Terroristen eine
Nasenlänge voraus sein kann. Weil die Gefahr weniger abstrakt ist,
muss auch die Einsicht wachsen, dass die Polizei zur Terrorbekämpfung
allein nicht reicht, egal ob der Terror zu Land, zu Wasser oder aus
der Luft zuschlägt. Die SPD sollte sich deshalb beim Streit um den
Bundeswehreinsatz im Innern auf die ursprüngliche Vereinbarung im
Koalitionsausschuss besinnen. Ihr Sinneswandel in dieser Frage wird
der Bandbreite möglicher terroristischer Gefahren nicht gerecht.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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