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Fischbach: Jubiläum zum Frauenwahlrecht Grund zu feiern

Geschrieben am 11-11-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des 90jährigen Jubiläums des
Frauenwahlrechts seit dem 12. November 1918 erklärt die Vorsitzende
der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach MdB:

Mit der Weimarer Verfassung wurde am 12. November 1918 das
Wahlrecht für Männer und Frauen ab dem 20. Lebensjahr gesetzlich
verankert und am ersten Wahltag, im Januar 1919, von einer
überwältigenden Mehrheit angenommen. 82 Prozent der wahlberechtigten
Frauen gaben ihre Stimme ab und 37 weibliche Abgeordnete zogen ins
Parlament ein. Erst zehn Jahre zuvor hatte das Reichsvereinsgesetz
vom Jahre 1908 Frauen den Beitritt zu Parteien erlaubt.

Heute beträgt der Frauenanteil im Bundestag mit 197 von 612
Abgeordneten 32,2 Prozent. In der Regierung führen Frauen sechs von
14 Ministerien. Mit Angela Merkel hat Deutschland in dieser
Legislaturperiode zum ersten Mal eine Frau an der Spitze der
Regierung. Die Bundeskanzlerin hat diese Zeit mit ihrem erfolgreichen
Führungsstil geprägt. Ihre Kanzlerschaft und die hohe Frauenquote
ihrer Regierung ist ein bedeutender Schritt - und zudem auch ein
Signal für alle Frauen. Mädchen und Frauen können ganz konkret
erleben, dass ihnen die Möglichkeit, Politik mitgestalten zu können
und verantwortungsvolle Positionen einzunehmen, offen steht.

Jetzt liegt es auch an uns Frauen, unsere Rechte wahrzunehmen,
wählen zu gehen und sich politisch zu engagieren. Nur so können wir
die Entwicklung, die vor 90 Jahren begann, auch weiter erfolgreich
fortsetzen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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