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Gastfamilien von behinderten Menschen sollen wieder von der Einkommensteuer befreit werden / Bundesvereinigung Lebenshilfe überzeugt Finanzminister Peer Steinbrück

Geschrieben am 11-11-2008

Marburg (ots) - Mit Erfolg hat sich die Bundesvereinigung
Lebenshilfe dafür eingesetzt, dass Gastfamilien von erwachsenen
behinderten Menschen steuerlich entlastet werden sollen. Diese gute
Nachricht überbrachte Nicolette Kressl, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Finanzen, bei der Vorstellung der
Sonderbriefmarke "50 Jahre Lebenshilfe" am gestrigen Abend im "Forum
Robert Bosch" des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in Berlin.

Die Gastfamilie ist eine besondere Form des betreuten Wohnens. Der
geistig oder psychisch behinderte Mensch lebt dort dauerhaft wie ein
Familienmitglied. Dafür erhält die Familie ein Betreuungsgeld von
rund 800 Euro im Monat, mit dem vor allem Aufwendungen wie
Verpflegung, Mietanteil und sonstige Kosten ausgeglichen werden
sollen. Trotzdem muss das Betreuungsgeld bis auf einen Freibetrag von
300 Euro als Einkommen versteuert werden. Aufgrund dieser erst seit
2007 gültigen Regelung befürchtet die Lebenshilfe, dass zukünftig
weniger Bürger bereit sein werden, behinderten Menschen ein Zuhause
zu geben.

Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Robert Antretter hatte deshalb
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück aufgefordert, die Besteuerung
der Gastfamilien zurückzunehmen. Dem ist der Finanzminister jetzt
gefolgt. Stimmen auch Bundestag und Bundesrat zu, ist das volle
Betreuungsgeld vom nächsten Jahr an wieder steuerfrei.

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Peer Brocke
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Telefon: 06421/491-129, E-Mail: presse@lebenshilfe.de


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