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BÄK-Präsident Hoppe zu Online-Razzien in Arztpraxen: "Vertrauensschutz muss absolut bleiben"

Geschrieben am 08-11-2008

Berlin (ots) - "Die Koalitionspläne für ein neues BKA-Gesetz sind
ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und
das Patient-Arzt-Verhältnis", kritisiert Bundesärztekammer-Präsident
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe das Gesetzesvorhaben der Koalition. Der
Entwurf zementiere den Zwei-Klassen-Status der Ärzte bei verdeckten
Ermittlungsmaßnahmen des Staates. Schon seit 2007 werden im Zuge des
Telekommunikationsüberwachungsgesetzes einzig Kontakte und Gespräche
mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen
Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Andere Berufsgeheimnisträger
wie Ärzte und Journalisten unterliegen nur einem relativen Schutz und
werden per se unter den Generalverdacht der Konspiration gestellt.

"Dieses Zwei-Klassen-System ist durch nichts zu rechtfertigen.
Patienten müssen sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern
sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren
können. Es gibt zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das
Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter ist als
das zwischen Ärzten und Patienten. Abhörverbote,
Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu
den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie
erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige
Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf,
noch vor der nächsten Lesung im Bundestag am kommenden Mittwoch den
Gesetzentwurf zu ändern. Ärzte müssen absolut vor Online-Razzien und
Spähangriffen der Polizei geschützt werden."

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030-400456700


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