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LVZ: Neuer Gesetzentwurf zu Patientenverfügung noch im November im Bundestag

Geschrieben am 08-11-2008

Leipzig (ots) - Leipzig. Der jahrelange Streit über
Patientenverfügungen geht mit einem neuen Gesetzesvorstoß in die
entscheidende Runde. Eine Abgeordnetengruppe um den stellvertretenden
Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller, will
ihren Gesetzesentwurf zur Klarstellung der Verbindlichkeit von
Patientenverfügungen nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung"
(Samstag-Ausgabe) noch in diesem Monat in den Bundestag einbringen.
Nächste Woche wird der fraktionsübergreifende Gruppenantrag offiziell
vorgestellt.

Der Zöller-Entwurf liegt inhaltlich zwischen den beiden bislang
vorgestellten Konzepten der Abgeordnetengruppen um Fraktionsvize
Wolfgang Bosbach und des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker. Im
Gegensatz zu Bosbachs Konzept sieht der Antrag vor, dass
Patientenverfügungen auch ohne Beratung oder notarielle Beglaubigung
umfassend gültig sein sollen - unabhängig von der Art und dem Verlauf
der Erkrankung. Zudem ist die Definition von Patientenverfügung sehr
breit gefasst und geht noch über diejenige Stünkers hinaus. Selbst
mündliche Verfügungen werden als ausreichend angesehen, die der
Betroffene gegenüber Angehörigen formuliert.

Man wolle schematische Lösungen vermeiden und die individuelle
Bewertung und Würdigung jeder einzelnen Patientenverfügung
ermöglichen, heißt es in dem Entwurf, der der "Leipziger
Volkszeitung" vorliegt. Leben und Sterben seien in ihrer Komplexität
nicht normierbar.

Wie Stünker will der Zöller-Entwurf das Selbstbestimmungsrecht der
Patienten nicht einschränken und ist gegen eine Reichweitenbegrenzung
der Verfügung. Dagegen wollen Bosbach und die Grüne Katrin
Göring-Eckart, dass Patientenverfügungen ohne Beratung nur bei
unheilbaren, tödlichen Krankheiten gelten. Nicht alle Bürger könnten
vorab abschätzen, was im Ernstfall gut für sie sei, argumentiert
Bosbach.

Nach jahrelangen Debatten soll voraussichtlich bis Ostern nächsten
Jahres über ein Gesetz zu Patientenverfügungen entschieden werden.
Schätzungen zufolge haben acht bis zehn Millionen Deutsche eine
Patientenverfügung. Sie enthält Anordnungen, unter welchen
Bedingungen eine lebenserhaltende medizinische Behandlung abgebrochen
werden soll.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000


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