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Lausitzer Rundschau: Große Koalition einigt sich auf Erbschaftsteuerreform Reförmchen-Kompromiss

Geschrieben am 07-11-2008

Cottbus (ots) - Erbschaftsteuer gibt es zwei Denkschulen. Das
vererbte Vermögen sei schon einmal besteuert worden und müsse daher
steuerfrei bleiben, lautet die eine. Diese Ansicht hat eine gewisse
Logik. Genauso logisch aber ist die Auffassung, dass das ererbte
Vermögen für den Erben leistungslos erzieltes Einkommen ist und
deshalb besteuert werden darf. So wie die Schenkung.
Die Debatte um die Erbschaftsteuerreform wurde sehr emotional
geführt. Dass eine Witwe ihr Haus verkaufen und ein Firmenerbe
Mitarbeiter entlassen müsse, nur um das Finanzamt zu bedienen, dieses
Argument benutzte vor allem die CSU in der Debatte und als
Wahlkampfinstrument. Sie hätte die Steuer am liebsten ganz
abgeschafft.
Aber bei insgesamt zwei Billionen Euro, die in den nächsten zehn
Jahren in Deutschland zur Vererbung anstehen, bedeutet ein Verzicht
auf die Erbschaftsteuer, dass die ungleiche Verteilung von
Reichtümern immer weiter zunimmt. Nicht wenige Kinder aus
wohlhabenden Familien, die ohnehin einen Startvorteil haben, gehen
mit mehreren Eigentumswohnungen und einem Aktiendepot ins Leben. Dass
das Vermögen Verstorbener wenigstens zu einem Teil dazu benutzt
werden müsse, um der nachwachsenden Generation bessere Chancen zu
geben, etwa für Bildung, ist eine Philosophie, die zum Beispiel in
den USA zu einer sehr hohen Erbschaftsteuer geführt hat. Aber die
SPD, die wohl für höhere Steuersätze gewesen wäre, hat sich gescheut,
die überfällige Debatte um die Chancengerechtigkeit in Deutschland an
dieser Stelle zu führen.
So ist ein Reförmchen herausgekommen, bei dem man nur versuchte, den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Das
Aufkommen bleibt gleich - und zwar niedrig. In sich ist das Konzept
aber weitgehend schlüssig. Die Freigrenzen und die Regelungen für das
selbst genutzte Wohneigentum sind so, dass es keine Härtefälle geben
kann. Und auch Firmenerben müssen, wenn sie den Betrieb weiterführen,
das Finanzamt nicht mehr fürchten. Ein Makel haftet dem Kompromiss,
neben dem grundsätzlichen Einwand, dennoch an: Gleichgeschlechtliche
eingetragene Lebenspartner werden wie Witwen und Witwer bei selbst
genutzten Immobilien von der Steuer befreit. Nichteheliche
Lebenspartner aber müssen den höchsten Steuersatz zahlen als wären
sie entfernte Verwandte. Das ist angesichts der heutigen Wirklichkeit
lebensfremd und daher falsch.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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