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Rheinische Post: Steuerrechtler Lang: "Reform der Erbschaftsteuer verfassungswidrig" / Neuregelung verschrft Wirtschaftskrise

Geschrieben am 07-11-2008

Düsseldorf (ots) - Der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang hält die
Neuregelung der Erbschaftsteuerreform für verfassungswidrig. "Ich
gehe fest davon aus, dass sich das Verfassungsgericht nach 1995
erneut mit dem Thema beschäftigen muss", sagte Lang der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Die Bedingungen
für die Verschonungsregeln beim Betriebsübergang diskriminierten
Immobilienunternehmen, kritisierte Lang. "Dass Wohnungsunternehmen de
facto von einer Verschonung ausgenommen werden, ist
verfassungswidrig". Immobilienunternehmen würden mit ihrer
Mietbindung eine "allgemeinwohldienende" Funktion erfüllen, betonte
der emeritierte Professor für Steuerrecht an der Universität Köln.
Das Bundesverfassungsgericht hatte erbschaftsteuerliche
Verschonungsregeln zugelassen, wenn sie mit Gründen des Gemeinwohls
zu rechtfertigen sind. Die jetzt festgelegten Kriterien für eine
vollständige bzw. teilweise Steuerbefreiung bei Firmenerben seien zu
restriktiv ausgelegt, sagt Lang. "In einer erwarteten Rezession
verschärft diese Erbschaftsteuerreform die Krise." So könnten
Unternehmenserben, die wenige Jahre nach der Betriebsübernahme in
eine Krise geraten und nur durch Personalabbau oder den Verkauf von
Firmenteilen überleben durch die Steuerlast in die Insolvenz
getrieben werden. "Dass kann in Einzelfällen zu einer
konfiskatorischen Besteuerung des Eigentums führen", sagte Lang der
"Rheinischen Post". Dann müsste ein Firmenerbe mehr Steuern zahlen
als das Unternehmen wert ist.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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