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Kinderförderung: "Gleichstellung privat-gewerblicher Anbieter ist nicht in das Belieben der Länder gestellt"

Geschrieben am 28-10-2008

Berlin (ots) -

Bundesministerin Ursula von der Leyen im Interview mit dem bpa

In klaren Worten hat sich die Bundesfamilienministerin Ursula von
der Leyen für eine bundesweite Beteiligung privater Einrichtungen am
Ausbau der Kinderförderung ausgesprochen: "Wir wollen ab 2013 den
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für alle Kinder ab dem
ersten Lebensjahr umsetzen", sagte die Ministerin im Interview mit
dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
"Bis dahin haben wir noch eine große Wegstrecke vor uns. Wir brauchen
das Engagement aller, die Plätze in guter Qualität anbieten, von den
Elterninitiativen über die Kirchen und Wohlfahrtsverbände bis zu den
Unternehmen. Wir können und wollen auf keinen verzichten, der sich
beim Ausbau der Kinderbetreuung engagieren möchte, wenn die Qualität
stimmt."

Vor dem Hintergrund hat sich die Ministerin im
Gesetzgebungsverfahren zur Kinderförderung dafür eingesetzt, dass
alle Anbieter, die die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen
erfüllen, in den Finanzierungsregelungen der Länder gleich behandelt
werden. Sie sei davon überzeugt, "dass wir durch die Einbeziehung von
privat-gewerblichen Anbietern die Qualität in den Einrichtungen
verbessern - und das nicht nur durch eine Verstärkung des
Wettbewerbs." Im Übrigen werde hiermit kein Neuland betreten,
beziehen doch viele Länder private Anbieter bereits in die Förderung
ein. Die Qualität der Betreuungsangebote, etwa in Bayern oder
Brandenburg, habe darunter keineswegs gelitten.

"Wir danken der Bundesfamilienministerin für ihre eindeutigen
Worte", so Bernd Meurer, Präsident des bpa. "Gleichzeitig richten wir
unseren Appell an die Länder, die Klarstellung durch die Ministerin
bei der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes entsprechend zu
berücksichtigen. Denn eines ist doch in den zahlreichen Anhörungen
und Expertenbefragungen zum Kinderförderungsgesetz deutlich geworden:
Private Anbieter stellen - wie im Bereich der Altenhilfe auch in der
Jugendhilfe - ihre qualitativ hochwertige Fachlichkeit und
Leistungsfähigkeit bereits Tag für Tag unter Beweis."

Von der Leyen wies im Gespräch mit dem bpa darauf hin, dass die
Regelung der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen bereits im
Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, das am 01.01.2005 in Kraft
getreten ist, den Ländern explizit überlassen worden sei. Dieser
Landesrechtsvorbehalt werde nunmehr ergänzt um die Verpflichtung,
alle Einrichtungsträger in den landesrechtlichen
Finanzierungsregelungen gleich zu behandeln, wenn sie die rechtlichen
und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung
erfüllen. Ursula von der Leyen: "Das bedeutet, dass das Kriterium der
Gemeinnützigkeit bei der öffentlichen Förderung keine Rolle mehr
spielen darf. Hierfür müssen die Länder verbindlich sorgen. Die
Gleichstellung privat-gewerblicher Anbieter ist also keineswegs in
das Belieben der Länder gestellt."

Das vollständige Interview ist nachzulesen in der neuesten Ausgabe
des bpa magazins. Eine Leseprobe findet sich unter
http://www.bpa.de/5399.html .

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:

Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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