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Widmann-Mauz: Insolvenzgesetz - solider Rahmen für die Finanzen der Krankenkassen

Geschrieben am 15-10-2008

Berlin (ots) - Die gesundheitspolitische Sprecherin und
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärt
anlässlich der heutigen abschließenden Beratung des
GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetzes:

Mit dem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz haben wir einen
soliden Rahmen für die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen
geschaffen. Nach der Entschuldung der Krankenkassen ist mit der
Herstellung der Insolvenzfähigkeit aller Kassen ein weiterer
wichtiger Schritt zur Einführung des Gesundheitsfonds erfolgt. Es
wurden klare Regelungen für den Fall der Schließung oder Insolvenz
einer Krankenkasse und die Sorgfaltspflichten der Kassenvorstände
getroffen.

Die getroffene Konvergenzregelung gewährleistet, dass es nicht zu
einem unsachgemäßen Mittelabfluss aus den einzelnen Ländern kommt.
Die Belastungen der Kassen werden länderbezogen ermittelt. Dazu
werden die fortgeschriebenen Einnahmen der Kassen mit Versicherten in
diesem Land den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die
Versicherten gegenübergestellt.

Für die Zuweisung der Versichertenpauschalen des Fonds an die
Kassen auch im Hinblick auf unterschiedliche Morbiditäten wurde eine
sachgerechte Regelung gefunden. Besonders berücksichtigt wurden dabei
die Bedürfnisse von Kassen mit erhöhter Morbidität und vielen
Familienversicherten.

Darüber hinaus haben wir weitere wesentliche Klarstellungen und
Neuerungen im Sozialgesetzbuch V getroffen.

Mit der Einführung einer Übergangsregelung für die
Hilfsmittelerbringer gewährleisten wir die kontinuierliche Versorgung
mit Hilfsmitteln und sorgen für eine reibungslose Umstellung auf eine
Versorgung durch Vertragspartner.

Kinder und Jugendliche haben nach einem Krankenhausaufenthalt
einen Rechtsanspruch auf sozialmedizinische Nachsorge. Zudem wurde
der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung präzisiert. Ein Anspruch
besteht nur, wenn bilanzierte Diäten notwendig, zweckmäßig und
wirtschaftlich sind. Die Konkretisierung dieser
Leistungsvoraussetzungen erfolgt durch den Gemeinsamen
Bundesausschuss in Richtlinien, der eine Liste mit verordnungsfähigen
Produkten erstellt.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Regelung im
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zur Herstellung der Insolvenzfähigkeit
aller Krankenkassen nach § 171b SGB V. Darüber hinaus enthält der
Gesetzentwurf Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung
(RSAV), sowie technische Regelung zur Durchführung des
Zuweisungsverfahrens durch den Gesundheitsfonds an die Krankenkassen
und er enthält Klarstellungen und Neuerungen zu anderen
Regelungsbereichen im Sozialgesetzbuch V.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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