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Online-Wetten und Glücksspiele: Schlussanträge des französischen Generalanwalts im Liga-Fall zur Vereinbarkeit des portugiesischen Monopols mit EU-Recht

Geschrieben am 14-10-2008

Brüssel (ots) - Die European Gaming and Betting Association (EGBA)
begrüßt die Stellungnahme des Generalanwalts im
Vorabentscheidungsverfahren des EGBA-Mitglieds bwin gegen das
portugiesische Monopol Santa Casa da Misericórdia de Lisboa (SCML)
das Sponsoring der Liga Portuguesa de Futebol Profissional (LPTP)
durch bwin betreffend.

Während bei vorangegangenen EuGH-Verfahren wie Gambelli (2003)
oder Placanica (2007) über das italienische Lizenzsystem für
Sportwetten entschieden wurde, geht es im gegenständlichen
Vorabentscheidungsverfahren um die Vereinbarkeit des portugiesischen
(online und offline) Sportwetten- und Lotteriemonopols. Die
Stellungnahme im gegenständlichen Verfahren ist weitgreifender als
die Rechtssprechung bei Gambelli und Placanica und unterstützt die
Argumente, die bereits von bwin und den anderen in der EU
lizenzierten Online-Glücksspielunternehmen vorgebracht wurden.

Der Generalanwalt stellte einleitend fest, dass seiner Ansicht
nach "der Entwurf der portugiesischen Regelung der Kommission hätte
notifiziert werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, könne die
Regelung bwin und der Liga nicht entgegengehalten werden."

Laut französischem Generalanwalt Bot sei "die portugiesische
Regelung, die Santa Casa das Monopol für Internet-Wetten einräumt,
mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn bestimmte Voraussetzungen
eingehalten werden."

Dazu Sigrid Ligné, EGBA Generalsekretärin: "Nach eingehender
Analyse des gegenständlichen Falls kommen wir zu dem Schluss, dass
die verlangten Voraussetzungen nicht gegeben sind und damit das
portugiesische Glücksspielmonopol nicht mit EU-Recht in Einklang
steht."

Der frühere Generalanwalt des EuGH Siegbert Alber kommentiert:
"Meines Erachtens können alle staatlichen Vorgaben zumindest
gleichermaßen von privaten in der EU lizenzierten Anbietern erfüllt
werden. Es ist ein Leichtes, dies mittels der staatlichen
Kontrollmechanismen zu überprüfen."

Die in regulierten Märkten wie England, Malta oder Österreich
gemachten Erfahrungen zeigen, dass ein Monopol nicht zwangsläufig
notwendig ist, um Ziele wie Betrugsbekämpfung oder Konsumentenschutz
zu erfüllen.

Die heutige Stellungnahme findet im Kontext einer steigenden Zahl
von Anträgen auf Vorabentscheidung statt (16 insgesamt), die von
nationalen Gerichten an den Europäischen Gerichtshof verwiesen
wurden, und zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kommission parallel
entscheiden muss, ob sie eine Reihe von Mitgliedsstaaten der EU wegen
Unvereinbarkeit ihrer Glücksspielgesetzgebung mit EU-Recht an den
Gerichtshof verweisen soll.

Die Ansicht des Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend. Die
EGBA erwartet das Urteil im vorliegenden Vorabentscheidungsverfahren
für Anfang 2009.

Über EGBA:

Rückfragehinweis:
Sigrid Ligné: +32 (0) 2 256 7527
sigrid.ligne@egba.eu

Die European Gaming & Betting Association (EGBA) ist ein in
Brüssel ansässiger Fachverband der führenden europäischen
Online-Anbieter von Wetten und Glücksspiel Bet-at-home.com, bwin,
Digibet, Carmen Media Group, Expekt, Interwetten, PartyGaming und
Unibet. Die EGBA tritt für das Recht privater, in einem
EU-Mitgliedstaat lizenzierter Online-Gaming-Anbieter ein, ihre
Services EU-weit anbieten zu dürfen. Online-Glücksspiel ist ein
schnell wachsender Markt, der in den kommenden Jahrzehnten dennoch
nur einen kleinen Prozentsatz des europäischen
Gesamtglücksspielmarkts ausmachen wird. Der traditionelle
Glücksspielmarkt wird von 80 Millionen Euro im Jahr 2007 auf 95
Millionen Euro im Jahr 2012 anwachsen und damit den Löwenanteil mit
90,6 % des Marktes einnehmen. Quelle: Global Betting and Gaming
Consultants, Mai 2008

www.egba.eu
www.responsiblegamingday.eu

Originaltext: EGBA - European Gaming and Betting Association
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65869.rss2

Rückfragehinweis:
Sigrid Ligné: +32 (0) 2 256 7527
sigrid.ligne@egba.eu


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