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Mangel- und unterernährte Menschen haben ein Recht auf medizinsch notwendige Versorgung!

Geschrieben am 14-10-2008

Berlin (ots) -

bpa begrüßt gesetzliche Neuregelung zur enteralen Ernährung /
Kritik an Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses

Einen Änderungsantrag zur Verordnungsfähigkeit von enteraler
Ernährung (Sondennahrung) hat die Regierungskoalition zu dem Entwurf
eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) eingebracht. Die
Neuregelung in Paragraph 33a des fünften Sozialgesetzbuches sieht
vor, den Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige
Versorgung mit Trink- und Sondennahrung erstmalig gesetzlich zu
verankern und zu konkretisieren. Der Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 5.700 private
Pflegeeinrichtungen vertritt, begrüßt diese Neuregelung.

bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel: "Es war und ist dringend
gefordert, die gesetzliche Vorgabe zu präzisieren. Mangel- und
unterernährte Menschen haben ein Recht auf eine ausreichende und dem
Stand der Ernährungsmedizin entsprechende Versorgung. Zudem benötigen
die behandelnden Ärzte die im Hinblick auf die Verordnung notwendige
Klarheit. Beides kann durch eine entsprechende Neuregelung in § 33a
SGB V garantiert werden."

Des Weiteren begrüßt der bpa, dass mit der Klarstellung durch den
Gesetzgeber eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen dem
Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) um die Verordnungsfähigkeit von Sondennahrung
beendet wird. Zum Hintergrund: Um die Versorgung von mangel- und
unterernährten Menschen sicherzustellen und die diesbezügliche
Rechtslage zu präzisieren, hatte das BMG im Rahmen einer
Ersatzvornahme bereits "Richtlinien zur enteralen Ernährung"
erlassen. Herbert Mauel: "Diese klare Vorgabe, nach der die bisherige
Indikation der Mangelernährung auch weiterhin als Grundlage sowohl
für die Verordnung als auch für die Finanzierung beibehalten wird,
haben wir als bpa immer voll und ganz unterstützt."

Der G-BA hingegen hat seine ablehnende Haltung zu der
Ersatzvornahme und zu der hierauf fußenden Neuregelung in § 33 SGB V
erneuert: Mit der geplanten Gesetzesänderung würde fortdauern, so der
G-BA-Vorsitzende am 24.09.2008 gegenüber der Presse, was der
Gesetzgeber ursprünglich habe verhindern wollen, nämlich "die
Leistungspflicht der GKV für eine enterale Ernährung mit bilanzierten
Diäten, die nicht nur zu einer beträchtlichen Mengenausweitung dieser
Produkte, sondern insbesondere zu einer ethisch und medizinisch
unvertretbaren Ernährungspraxis in Alters- und Pflegeheimen geführt
hat."

Dazu Herbert Mauel: "Es ist eine Sache, wenn der G-BA seine
ablehnende Haltung zur Verordnung von medizinisch notwendiger
enteraler Ernährung erneut bekundet. Es ist aber eine andere Sache,
wenn eine ethisch und medizinisch unvertretbare Ernährungspraxis in
Pflegeeinrichtungen unterstellt wird, obwohl auch dem G-BA klar ist,
dass hier nur die notwendige ärztliche Anordnung ausgeführt wird. Das
ist eine Stimmungsmache zu Lasten der Einrichtungen, gegen die wir
uns verwehren."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:

Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60. (Nr. 55/08)


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