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Hausarztzentrierte Versorgung / Geplante Gesetzesänderung verhindert Wettbewerb

Geschrieben am 10-10-2008

Siegburg (ots) - "Die geplante Gesetzesänderung zur hausärztlichen
Versorgung widerspricht dem von der Politik immer wieder postulierten
Anspruch, für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu sorgen",
kritisiert Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der
Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, den aktuellen Gesetzesentwurf zur
Änderung des § 73 b SGB V. Denn danach soll die Ausschreibung solcher
Verträge entfallen und das Verhandlungsmandat würde auf die
Hausärzteverbände übergehen. "De facto wird damit ein Monopol
geschaffen - und damit ein Wettbewerbsinstrument zerstört, das die
Politik mit dem GKV-WSG gerade erst geschaffen hatte", führt Ballast
aus.

Der Gesetzesentwurf sieht zudem die Einleitung eines
Schiedsverfahrens vor, wenn sich die Vertragsparteien nicht einigen.
In diesem Fall ist - im Gegensatz zum sonst im vertragsärztlichen
Bereich vorgesehenen paritätisch besetzten Schiedsamt - eine
unabhängige Schiedsperson von den Vertragsparteien oder der
Aufsichtsbehörde zu benennen. Die Schiedsperson legt den
Vertragsinhalt und die Vergütung fest. Thomas Ballast: "Mit dieser
Lösung erhalten die Hausärzte einen Anspruch auf Vertragsabschluss -
der eigentliche Sinn von Selektivverträgen geht damit verloren und
die Idee der freien Vertragsgestaltung wird ad absurdum geführt."

Außerdem weist der Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände
darauf hin, dass mit der geplanten Gesetzesänderung eine
Verpflichtung für die Kassen verbunden ist, bis 30. Juni 2009
Hausarztverträge abzuschließen. Durch diese Fristsetzung seien die
Kassen gezwungen, Verträge abzuschließen, die eventuell gar keine
Verbesserung der Versorgung für die Versicherten darstellen, in jedem
Fall aber zusätzliches Geld kosten würden. Und das in erheblichem
Umfang, wie erste Berechnungen der Ersatzkassen zeigen: Danach fielen
bei einer Teilnahmequote von 25 Prozent der Ersatzkassenversicherten
und einer zusätzlichen Vergütung von 10 Euro pro Versichertem
finanzielle Mehrbelastungen von rund 142 Mio. Euro, bei einer
Teilnehmerquote von 50 Prozent und einer Vergütung von 25 Euro sogar
Mehrkosten von über 700 Mio. Euro an. Vertretbar wären dieses
Ausgaben nur, wenn in den Verträgen auch entsprechende
Qualitätsverbesserungen vereinbart werden könnten. Das wiederum setze
aber voraus, dass die freie Wahl des Vertragspartners erhalten
bliebe. "Genau das aber würde durch die geplante Gesetzesänderung
verhindert. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Kassen bei der
Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen in der ambulanten Versorgung
würden damit stark eingeschränkt - von Wettbewerb kann hier dann
nicht mehr die Rede sein", fasst Ballast zusammen.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg,
Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Fax: - 4 69,
Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30,
E-Mail: presse@vdak-aev.de, Internet: http://www.vdak-aev.de


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