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Neue Westfälische: Kommentar zum Thema Entschädigung für Bahnkunden

Geschrieben am 01-10-2008

Bielefeld (ots) - Die Neuregelung reicht nicht weit genug. Erst ab
einer Verspätung von einer Stunde wird eine Entschädigung fällig. 30
Minuten wären angemessen. Die Bahnen sollen sich schließlich alle
Mühe geben, damit es erst gar nicht zu langen Verspätungen kommt.
Dazu fehlt der Anreiz. Wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, also
beispielsweise ein Unfall die Züge lahm legt, müssen die Unternehmen
ohnehin nicht zahlen. Auch dieser Punkt wirft Zweifel auf. Wie lässt
sich die Schuld an einer Verspätung nachweisen? An diesem Punkt
könnte sich das vermeintliche Schwert des Verbrauchers als
fürchterlich stumpf erweisen.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt:
Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de


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