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pafl: Regierungschef Otmar Hasler stellt Detailkonzept der Steuerreform vor

Geschrieben am 29-08-2008

Vaduz (ots) - Vaduz, 29. August (pafl) - Liechtenstein soll auch
in Zukunft über ein attraktives, wettbewerbstaugliches und
leistungsfähiges Steuersystem verfügen. Mit dem heute vorgestellten
Detailkonzept präsentierte Regierungschef Otmar Hasler ein
Reformpaket, welches durch system- und tarifbedingte Änderungen
Entlastungen für natürliche und juristische Personen umfasst. Die
Reform soll den Standort Liechtenstein für die Zukunft positionieren
und im internationalen Wettbewerb stärken.

Die Notwendigkeit einer grundlegenden Steuerreform in
Liechtenstein wird durch Entwicklungen, die sich in den letzten
Jahren in anderen europäischen Ländern ergeben haben, verdeutlicht.
Das geltende Steuergesetz, das in den Grundzügen aus dem Jahre 1961
stammt, entspricht zudem nicht mehr den Anforderungen, die heute an
eine einfache, transparente und wettbewerbsfähige Besteuerung von
natürlichen Personen und Unternehmen gestellt werden. International
ist eine Tendenz zur allgemeinen Senkung der Steuersätze erkennbar,
die in einigen Ländern zu systematischen Reformen der Steuergesetze
führte, um im globalen Steuerwettbewerb mithalten zu können. Durch
den EU-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder mit teilweise
sehr niedrigen Steuersätzen ist dieser Wettbewerb in Europa erheblich
verschärft worden.

Neuerungen knüpfen an bestehendes Steuerrecht an

Die Steuerreform ist aber nicht nur eine Antwort auf ein
verändertes steuerliches Umfeld. "Die vorliegende
Steuerreformkonzeption knüpft auch an das bestehende Steuergesetz an,
das unter den Gesichtspunkten der internationalen Wettbewerbs- und
Leistungsfähigkeit weiterentwickelt wurde", sagt Regierungschef Otmar
Hasler. "Dabei wurden auch Anforderungen wie Attraktivität der
Besteuerung, europarechtliche und internationale Kompatibilität sowie
Steuergerechtigkeit und Einfachheit der Handhabung berücksichtigt."

Die Besteuerung der natürlichen Personen

Für die Besteuerung von natürlichen Personen sieht das Konzept
weiterhin eine Kombination aus Vermögens- und Erwerbssteuer vor,
deren Steuersätze in einem festen Verhältnis zueinander stehen. Die
Vermögensbesteuerung wird durch die Überleitung des Vermögens in eine
gesonderte Erwerbsart erfolgen, wodurch die Vermögens- und
Erwerbsbesteuerung besser miteinander verzahnt werden. Ziel ist
vorerst eine standardisierte Vermögensertragsbesteuerung, die
längerfristig in eine zinsbereinigte Einkommenssteuer integriert
werden kann. "Die Integration von Vermögens- und Erwerbssteuer
erlauben es, den bisherigen, vergleichsweise komplex ausgestalteten
Progressionszuschlag sowie den Alleinerziehenden- oder den
Verheiratetenabzug durch angepasste Abzugs- und Freibeträge und einen
Fünf-Stufen-Tarif zu ersetzen und damit deutlich zu vereinfachen",
sagt Regierungschef Otmar Hasler.

Einheitliche Ertragssteuer für Unternehmen

In Liechtenstein steuerpflichtige juristische Personen, die
gewerblich tätig sind, unterliegen nach dem Steuerkonzept nur noch
der Ertragssteuer und ergänzend der Grundstückgewinnsteuer. Auf die
Erhebung der bisherigen Kapitalsteuer wird ebenso verzichtet wie auf
die Einhebung einer Couponsteuer auf Wertpapiere. Im Bereich der neu
geregelten Ertragssteuer wird ein moderater Ertragssteuersatz -
Vorschlag von nominell 12,5 Prozent - erhoben, der mit einer
Freistellung von Beteiligungserträgen und Beteiligungsgewinnen sowie
einem Eigenkapitalabzug kombiniert wird. Darüber hinaus soll die
Einführung einer Gruppenbesteuerung für konzernverbundene Unternehmen
ermöglichen, allfällige Verluste innerhalb eines nationalen oder
internationalen Konzerns in derselben Periode auszugleichen. Die
Ertragssteuerpflicht von Unternehmen hängt mit dem
liechtensteinischen Sitz der Geschäftsleitung oder mit dem Bestehen
einer liechtensteinischen Betriebsstätte zusammen: Befindet sich der
Geschäftsleitungssitz in Liechtenstein, so besteht unbeschränkte
Steuerpflicht; wenn das Unternehmen nur eine Betriebsstätte in
Liechtenstein besitzt, so gilt eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Originaltext: Presse- + Informationsamt Liechtenstein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57868
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57868.rss2

Pressekontakt:

Ressort Finanzen
Edgar Nipp, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 15


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