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WAZ: Kinderärzte müssen Misshandlungen melden

Geschrieben am 29-08-2008

Essen (ots) - Zum besseren Schutz der Kinder vor Vernachlässigung,
gewalttätigen Misshandlungen und sexuellem Missbrauch müssen in den
nächsten Wochen schrittweise alle Kinderärzte in NRW einer neuen
Zentralstelle melden, welches Kind bei ihnen zur regelmäßigen
Vorsorge-Untersuchung erschienen ist. Das berichtet die in Essen
erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ, Freitagausgabe).
"Um Misshandlungen besser erkennen zu können, muss der Staat künftig
stärker auf Kleinkinder achten. Denn bisher bekommen Erzieher die
Kinder ja erst ab Kindergarten- oder Schulalter zu sehen", begründete
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) diese Reform
gegenüber der WAZ. Derzeit gingen rund zehn Prozent der Eltern nicht
mit ihren Kindern zur Vorsorge.
Testweise startet die Meldepflicht zunächst in fünf Kommunen, wird
dann aber laut WAZ bis Ende des Jahres flächendeckend gelten. Die
Kinderärzte müssen nur wenige Daten (Namen, Typ der
Vorsorgeuntersuchung von U1 bis U10, Datum des Arztbesuchs) an die
Zentralstelle weiterreichen. Nicht vorgesehen ist die Meldung von
Diagnosen oder Therapien, wie es Ärzte anfangs befürchtet hatten.
Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Vorsorgeuntersuchung gebracht
haben, schickt das Landesinstitut zunächst einen Erinnerungsbrief.
Sollte der Arztbesuch wiederum innerhalb von vier bis sechs Wochen
nicht erfolgen, erhalten die Jugendämter darüber eine Meldung. Sie
sollen die Familie dann je nach Situation aufsuchen. Zwangsweise
vorführen dürfen die Sozialarbeiter die Kinder beim Arzt aber nicht,
da die Vorsorgeuntersuchungen der Krankenkassen keine gesetzliche
Pflicht sind.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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