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Zur aktuellen Berichterstattung "Langzeitarbeitslose sollen Demenzkranke pflegen"

Geschrieben am 18-08-2008

Nürnberg (ots) - In verschiedenen Medien wurde am Wochenende unter
der Überschrift "Langzeitarbeitslose sollen Demenzkranke pflegen"
berichtet, die Bundesagentur für Arbeit (BA) wolle mit einem neuen
Förderprogramm Langzeitarbeitslose in Pflegeheime vermitteln. Dazu
stellt die Bundesagentur folgende Informationen zur Verfügung, um die
Diskussion zu versachlichen.

Im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes soll die Betreuung
von pflegebedürftigen Menschen - insbesondere mit Demenzerkrankung -
verbessert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon
aus, dass bis zu 10.000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten in
Pflegeeinrichtungen geschaffen werden könnten. Dabei handelt es sich
um zusätzliche Betreuungskräfte, die die Pflegeheimbewohner
aktivieren und betreuen sollen. Die Tätigkeiten, die ausgeführt
werden sollen, sind nicht vorrangig Pflegetätigkeiten, sondern
vielmehr Hilfsangebote, um die Erkrankten in ihrem Alltag zu
begleiten, zu unterstützen und ihnen eine anregende Gesellschaft zu
bieten. Die Betreuungskräfte sollen z.B. kreative Arbeiten anbieten,
Vorlesen und Musizieren oder die Erkrankten bei Spaziergängen
begleiten.

Es geht nicht darum, reguläre Arbeitsverhältnisse in der Pflege zu
ersetzen oder zu verdrängen. Wie die zusätzlichen Kräfte ausgebildet
werden können, soll in einer Betreuungskräfte-Richtlinie festgelegt
werden, die vom GKV-Spitzenverband erarbeitet wurde und vom
Bundesministerium für Gesundheit verabschiedet werden muss. Diese
Richtlinie ist noch nicht in Kraft. Die BA hat an dieser Richtlinie
nicht mitgewirkt. Die Bundesagentur wird nur die Inhalte der
Richtlinie umsetzen, indem sie geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für
zusätzliche Betreuungskräfte über Bildungsträger anbietet.

Zurzeit geht die BA auf Pflegeeinrichtungen zu, um Stellenangebote
für zusätzliche Betreuungskräfte einzuwerben. Bislang wurden ca. 500
Stellen gemeldet. Nur dort, wo Pflegeeinrichtungen konkreten Bedarf
melden, werden entsprechend dem konkreten Anforderungswunsch auch
Vermittlungsvorschläge für Bewerber unterbreitet. Die
Pflegeeinrichtungen entscheiden eigenständig, ob und wen sie für ihre
Pflegeeinrichtung einstellen.

Um rechtzeitig auf eine höhere Bedarfsmeldung der
Pflegeeinrichtung reagieren zu können, prüfen die Arbeitsagenturen
und ARGEn bereits aktuell, ob in ihrem Bewerberbestand Arbeitsuchende
mit Vorkenntnissen im Bereich der Pflege oder anderer Eignung für
solche Betreuungstätigkeiten zu finden sind und merken diese
Kandidaten für eine mögliche Vermittlung vor. Dabei ist es
unerheblich, wie lange die Personen arbeitslos sind. Es geht nicht
speziell um Langzeitarbeitslose. Bei den Agenturen und ARGEn sind zur
Zeit ca. 35.000 Altenpfleger und Altenpflegehelfer arbeitslos
gemeldet, 63.000 Menschen aus diesen Berufen sind als arbeitsuchend
registriert.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de .

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit, Pressestelle
Postfach
90327 Nürnberg

Tel: 0911 / 179 2218
Fax: 0911 / 179 1487
www.arbeitsagentur.de


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