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Weser-Kurier: (Bremen) zu RAF

Geschrieben am 15-08-2008

Bremen (ots) - Im ersten Moment überrascht die Entscheidung des
BGH vielleicht, weil sie rein juristisch argumentiert und alle
persönlichen, alle historischen Aspekte unberücksichtigt lässt. Sie
erinnert daran, dass der "Fall Buback" von einem Gericht nur
juristisch entschieden werden kann. Und schon deshalb ist diese
Entscheidung richtig.
Alle übrigen Fragen bleiben offen, und sie sollten weiter diskutiert
werden. Michael Buback hat mit seinen Recherchen einen Prozess in
Gang gebracht, der in seiner Bedeutung weit über die juristische
Aufarbeitung der RAF-Verbrechen hinausgeht. Der Abstand von drei
Jahrzehnten ermöglicht einen Blick auf die Ereignisse, der im
"deutschen Herbst" nicht möglich war.

Originaltext: Weser-Kurier
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30479
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2

Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@btag.info


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