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AVWG: Selbstverwaltung schaut Gesetzesverstößen untätig zu

Geschrieben am 13-08-2008

München (ots) - Die elektronische Ausstellung von Rezepten im
Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit setzt laut AVWG ab 1. Juli
2008 den Einsatz einer zertifizierten Arzneimitteldatenbank im
Arztcomputer voraus. Im Anforderungskatalog zur Zertifizierung der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird festgestellt, dass
Software und Datenbanken von Anbietern, welche den
Anforderungskatalog nicht umsetzen, nicht zertifiziert sind und zur
Verordnung von Arzneimitteln nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Die ePrax AG hat daher die "SCHOLZ Datenbank" entsprechend den
AVWG-Regelungen bei der Zertifizierungsstelle der KBV im Juni 2008
fristgemäß zertifizieren lassen.

Mit dem Inkrafttreten der AVWG-Regelung verbindet der Gesetzgeber
das Ziel, den verordnenden Ärztinnen und Ärzten beim Rezeptieren
verordnungsrelevante, industrieneutrale Arzneiinformation zur
Verfügung zu stellen. Insbesondere soll ein manipulationsfreier
Preisvergleich und ein Prozessablauf in der Praxissoftware
gewährleistet sein, der unabhängig von der Werbung pharmazeutischer
Hersteller ist, damit die ärztliche Unabhängigkeit im Interesse der
Patienten nicht beeinträchtigt wird und die Wirtschaftlichkeit im
Interesse der Krankenkassen gefördert wird.

Die zertifizierte SCHOLZ Datenbank ist ein industrieneutrales und
werbefreies kostenpflichtiges Informationsssystem. Unbeschadet der
zum 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Regelungen hat ein
Wettbewerbsunternehmen im Juli 2008 eine kostenlose, werbegesponserte
auf ABDATA-Daten basierende Arzneimitteldatenbank mit
Arztsoftwareschnittstelle in grosser Stückzahl an Ärzte in
Deutschland verteilt.

Unabhängig davon, dass nach Auffassung der ePrax AG sowohl das
Anbieten und Gewähren einer solchen mit Pharmawerbung gebündelten
"Zuwendung" durch Softwarehäuser nach HWG unzulässig ist und das HWG,
aber auch die Berufsordnungen der Ärzte, eine Annahme solcher
Zuwendungen verbieten, verstösst diese kostenlose Datenbank gegen die
seit 1. Juli 2008 geltenden Regelungen des AVWG zur elektronischen
Verordnung, was die Pharmawerbung anbelangt.

Diese Ansicht wurde von der Zertifizierungsstelle der KBV auf
Anfrage der ePrax AG hin bei einem Besuch am 4. August 2008
bestätigt. Besagte Arzneimitteldatenbank sei auch nicht zertifiziert.
Gleichzeitig hat die Zertifizierungsstelle der KBV zu erkennen
gegeben, dass die KBV keinerlei Einfluss darauf nehmen wolle, die
Ärzte vom Arbeiten mit nicht zertifizierter Software und damit
verbundenen Verstößen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten
abzuhalten. Im Gegenteil, wenn eine in grosser Stückzahl vertriebene
Software von Ärzten eingesetzt würde und vom Anbieter nicht
zertifiziert sei, "dann könne man dies doch nicht den Ärzten
anlasten". Daher solle das Arbeiten mit nicht zertifizierter Software
bei der nächsten Quartalsabrechnung der Honorare und der Arzneimittel
zum 30. September auch nicht sanktioniert werden. Entsprechende
Empfehlungen seien an die regionalen KVn gegangen. Die medizinische
Öffentlichkeit, die Krankenkassen oder die Öffenlichkeit generell
seien und sollen nicht weiter informiert werden. Gleichwohl sei der
Bundesmantelvertrag mit den Krankenkassen, der die KBV konkret mit
dem Vollzug der AVWG-Regelungen zum 1. Juli 2008 beauftragt, in
Kraft. Im Übrigen sei es der ePrax AG als Wettbewerber unbenommen,
gegen ungesetzliches Verhalten eines Wettbewerbers vorzugehen.

Die ePrax AG ist der Auffassung, dass die Problematik einen
privat-/wettbewerbsrechtlichen Aspekt, insbesondere aber auch einen
öffentlich-rechtlichen Aspekt umfasst.

Was ersteren anbelangt, so stellt sich für die ePrax AG natürlich
die Frage, ob sie sich nicht auch den immensen Aufwand für die
Zertifizierung hätte sparen sollen.

Was letzteren anbelangt, so ist festzustellen, dass hier durch ein
Organ der Selbstverwaltung offensichtlich nicht das Interesse der
Gesellschaft und die Vorgaben des Gesetzgebers verfolgt werden,
nämlich die Gesetze termingerecht anzuwenden und durch
industrieneutrale Information und Funktionalität tatsächlich eine
wirtschaftliche Verordnung und damit die Wirtschaftlichkeit der
Krankenkassen zu unterstützen. Vielmehr werden unter Missachtung von
Gleichbehandlung und Amtspflichten solchen Unternehmen, die über eine
gewisse Marktdominanz verfügen, bewusst Vorteile verschafft sowohl
gegenüber der Allgemeinheit als auch anderen, die sich an das Gesetz
und das daraus seit dem 1. Juli zwingend geltende
Zertifizierungserfordernis halten. Der Aspekt der Gleichbehandlung
gilt natürlich gleichermaßen für die Ärzte, von denen sich diejenigen
schliesslich fragen werden, die entsprechend ihrer vertragsärztlichen
Pflicht mit zertifizierter Software arbeiten, warum andere dies nicht
tun müssen.

Für die Krankenkassen, aber auch das Aufsicht führende
Bundesministerium für Gesundheit, stellt sich schliesslich die Frage,
ob und welche Massnahmen kurzfristig ergriffen werden müssen, damit
die gesetzlich verfolgten Ziele auch tatsächlich von Anbeginn
erreicht werden, dass nämlich

1. das AVWG im Rahmen der elektronischen Verordnung zur Erreichung
der Gesetzesziele konsequent angewendet wird und damit
gleichzeitig alle vor dem Gesetz gleich behandelt werden,
sowohl Softwarehäuser als auch verordnende Ärztinnen und Ärzte;

2. die Einflussnahme durch pharmazeutische Werbung auf die
elektronische Verordnung der Ärzte abnimmt.

Aktuell ist in bestimmten Marktsegmenten eine erhebliche Zunahme
und keineswegs eine Abnahme dieses Pharmawerbeeinflusses zu
verzeichnen, die eben dadurch gefördert wird, wenn die
Selbstverwaltung ungesetzlichen Marktentwicklungen untätig zuschaut.

Originaltext: ePrax AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40597
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40597.rss2

Pressekontakt:
Verantwortlich und Kontakt:
Wolfgang Scholz
Apotheker und Vorstand der ePrax AG
Dessauerstr. 9
80992 München
Tel. 089/92 90 91 0 Fax: 089/92 90 91 90
scholz@eprax.de


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