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Rheinische Post: Kommentar: Klarheit bei Steuern

Geschrieben am 05-08-2008

Düsseldorf (ots) - Für Kunden von Lebensversicherungen gilt ein
Leitsatz: Wer nicht in Not ist, sollte nicht kündigen. Denn je früher
man sich aus der Police verabschieden will, umso mehr fressen die
Kosten die Erträge aus dem Vertrag auf. Dass Versicherer den Aufwand
für Provisionen und Verwaltung jetzt bei Neuverträgen nicht mehr auf
einen Schlag ansetzen dürfen, sondern ihn auf mehrere Jahre verteilen
müssen, mildert das Problem, beseitigt es aber nicht vollständig. Der
Verlust wird nur deutlich kleiner.
Unabhängig von solch ehernen Prinzipien ist das Finanzministerium
gehalten, Klarheit bei seinen Beamten zu schaffen. Denn so lange das
eine Finanzamt Verluste nach der Kündigung anerkennt und ein anderes
nicht, kann von einer Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen keine
Rede sein. Das aber muss oberstes Prinzip werden, weil sonst Klagen
drohen egal, ob es um große Summen geht oder nicht.
Ohnehin könnte das Ganze ein Fall für Finanzgerichte werden. Denn der
deutsche Fiskus muss sich fragen lassen, ob es steuerpolitisch in
Ordnung ist, dass man Zinserträge aus vorzeitig gekündigten
Lebensversicherungen besteuert, aber dem Steuerzahler nichts
zurückgeben will, wenn er im gleichen Fall Geld verliert.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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