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Urteil: VdR begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Geschrieben am 30-07-2008

Bonn/Karlsruhe (ots) -

Aufhebung der Rauchverbote in der getränkegeprägten
Kleinraum-Gastronomie stärkt Freiheitsrechte der Gastronomen

In Baden-Württemberg und Berlin darf in Einraum-Gaststätten
zunächst wieder geraucht werden. Vorausgesetzt, sie sind als
"Raucherkneipe" gekennzeichnet. Das entschied heute das
Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil. Drei Gastronomen
aus Berlin und Baden-Württemberg hatten Verfassungsbeschwerde
eingereicht und Ausnahmeregelungen für Einraum-Kneipen gefordert. Ihr
Urteil begründeten die Richter mit der besonderen wirtschaftlichen
Situation von Einraum-Gaststätten.

Künftig soll das Rauchen in extra gekennzeichneten
Einraum-Gaststätten (bis zu 75 qm) zunächst bis 31.12.2009 wieder
erlaubt sein. Ebenso erhalten Diskothekeninhaber in Baden-Württemberg
die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten, jedoch darf diese keine
Tanzfläche beinhalten. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts
verwiesen in ihrem Urteil auf die besondere wirtschaftliche Situation
von Einraumgaststätten, unterstrichen jedoch die Notwendigkeit des
Nichtraucherschutzes. Trotzdem darf der Schutzanspruch andere Rechte
nicht unverhältnismäßig einschränken.

Franz-Peter Marx, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Deutschen
Rauchtabakindustrie (VdR) begrüßte diese Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts: "Mit ihrem Urteil haben die
Verfassungsrichter einen pragmatischen und ausgleichenden Weg
zwischen dem Nichtraucherschutz und den Interessen von Gastronomie
und Gästen aufgezeichnet." Die Kennzeichnungspflicht für
Rauchergaststätten wahrt auch die Interessen der Nichtraucher, so
Marx weiter. "Der Nichtraucherschutz ist und bleibt eine
verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe von Politik und
Gesellschaft. Trotzdem muss die persönliche Freiheit der Gastronomen
und der Gäste geachtet werden. Eine zu hohe Verbotskultur fördert nur
den Unmut anstatt ein friedliches Miteinander von Gastwirten,
Rauchern und Nichtrauchern.

Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts ist rechtskräftig
und für alle Gerichte sowie Behörden bindend. Insgesamt 27 Klagen
sind bislang beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Für sie
könnte das heutige Urteil Exemplarcharakter haben. Mit weiteren
Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu den
Nichtraucherschutzbestimmungen ist bis Jahresende zu rechnen.

Originaltext: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55305
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55305.rss2

Kontakt:
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie
RA Franz Peter Marx (HGF)
Rheinallee 25b
53173 Bonn

Tel.: 0228-93446-0
Mobil: 0171/6562624
E-Mail: f.p.marx@verband-rauchtabak.de


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