| | | Geschrieben am 25-07-2008 Götz: Zahl der Optionskommunen nicht beschränken
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 Berlin (ots) - Zur Diskussion um die Neuorganisation der Hartz
 IV-Verwaltung und die Interpretation des Kompromisses der Arbeits-
 und Sozialministerkonferenz vom 14.07.2008 durch Bundesminister Olaf
 Scholz, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
 CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
 
 Die Arbeits- und Sozialminister haben klargestellt, dass im Rahmen
 einer notwendigen Grundgesetzänderung die Entfristung des
 Optionsmodells ein Teil der Lösung der zukünftigen Hartz
 VI-Neuorganisation sein wird. Das ist eine wichtige Botschaft für die
 Kommunen, in denen bereits eine eigenverantwortliche und
 funktionierende Arbeitsverwaltung mit lokalen Netzwerken entstanden
 ist.
 
 Unklar ist, warum Bundesminister Olaf Scholz darüber hinaus an der
 von seinem Amtsvorgänger geerbten willkürlichen Optionsbeschränkung
 auf 69 Kommunen festhalten will. Der Beschluss der Arbeits- und
 Sozialminister bietet dafür keine Grundlage. Die Optionswilligkeit
 zahlreicher Landräte verschiedener parteipolitischer Couleur zeigen
 überdies, dass viele Kommunen dazu bereit sind, die Verantwortung für
 die Langzeitarbeitslosen in die eigenen Hände zu nehmen.
 
 Der Bund hat keinen Vorteil davon, die künftige Zahl der
 Optionskommunen festzulegen. Wichtig hingegen ist es, dass sich die
 Arbeitsvermittlung der Optionskommunen an den Kriterien von Effizienz
 und Effektivität messen lassen. Zielvereinbarungen zwischen Bund und
 Kommunen geben Aufschluss über Vermittlungserfolge und den dafür
 nötigen Mitteleinsatz, ohne dass die Kreativität der Vermittler vor
 Ort in einem starren Korsett zentraler Vorschriften erdrückt wird.
 
 Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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