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Götz: Zahl der Optionskommunen nicht beschränken

Geschrieben am 25-07-2008

Berlin (ots) - Zur Diskussion um die Neuorganisation der Hartz
IV-Verwaltung und die Interpretation des Kompromisses der Arbeits-
und Sozialministerkonferenz vom 14.07.2008 durch Bundesminister Olaf
Scholz, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Die Arbeits- und Sozialminister haben klargestellt, dass im Rahmen
einer notwendigen Grundgesetzänderung die Entfristung des
Optionsmodells ein Teil der Lösung der zukünftigen Hartz
VI-Neuorganisation sein wird. Das ist eine wichtige Botschaft für die
Kommunen, in denen bereits eine eigenverantwortliche und
funktionierende Arbeitsverwaltung mit lokalen Netzwerken entstanden
ist.

Unklar ist, warum Bundesminister Olaf Scholz darüber hinaus an der
von seinem Amtsvorgänger geerbten willkürlichen Optionsbeschränkung
auf 69 Kommunen festhalten will. Der Beschluss der Arbeits- und
Sozialminister bietet dafür keine Grundlage. Die Optionswilligkeit
zahlreicher Landräte verschiedener parteipolitischer Couleur zeigen
überdies, dass viele Kommunen dazu bereit sind, die Verantwortung für
die Langzeitarbeitslosen in die eigenen Hände zu nehmen.

Der Bund hat keinen Vorteil davon, die künftige Zahl der
Optionskommunen festzulegen. Wichtig hingegen ist es, dass sich die
Arbeitsvermittlung der Optionskommunen an den Kriterien von Effizienz
und Effektivität messen lassen. Zielvereinbarungen zwischen Bund und
Kommunen geben Aufschluss über Vermittlungserfolge und den dafür
nötigen Mitteleinsatz, ohne dass die Kreativität der Vermittler vor
Ort in einem starren Korsett zentraler Vorschriften erdrückt wird.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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