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Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte in Pflegeheimen zügig umsetzen!

Geschrieben am 21-07-2008

Berlin (ots) -

Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt Richtlinienentwurf zur
Qualifikation und zu den Aufgaben der zusätzlichen
Betreuungskräfte vor

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat die Grundlage für bessere
Betreuungsmöglichkeiten für altersverwirrte Menschen in Pflegeheimen
geschaffen. Zusätzliche Leistungen sollen durch zusätzliche, von den
Pflegekassen finanzierte Betreuungspersonen erbracht werden. Der
bisherige Pflegesatz ändert sich dadurch nicht. Damit die
Pflegekassen wissen, welche Bewohner Anspruch auf zusätzliche
Betreuungsleistungen haben, ist vorgesehen, dass Pflegeheime
Übersichten derjenigen vorlegen, bei denen der MDK bereits die
erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt haben oder die
nach Einschätzung des Heims einen besonderen Betreuungsbedarf
benötigen.

Ein vom GKV-Spitzenverband vorgelegter Richtlinienentwurf hat
nunmehr die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben der
zusätzlichen Betreuungskräfte festgelegt. Danach wäre, bevor
zusätzliche Betreuungskräfte überhaupt eingesetzt werden können,
bereits eine Qualifikationsmaßnahme im Umfang von 200 bis 280 Stunden
nachzuweisen.

"Würde die Richtlinie in dieser Form verabschiedet werden, gingen
damit erhebliche Verzögerungen bis zur tatsächlichen Gewährung der
Leistungen einher. Die Bürokratie darf nicht dazu führen, dass Monate
vergehen, bis bessere Betreuung angeboten werden kann", kommentiert
Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa). "Wir halten eine Gesamtstundenzahl zur
Qualifizierung von 200 Stunden für ausreichend und setzen uns dafür
ein, dass die Qualifikation auch berufsbegleitend erworben werden
kann. Zusätzliche Betreuungskräfte arbeiten nicht alleine, sondern
können im Pflegeheim auf Kollegen mit Erfahrung und Routine
zurückgreifen."

Der bpa weist auf ein weiteres Problem hin:

"Es ist wichtig, dass die verbesserte Leistung dauerhaft angeboten
werden kann. Das muß auch dann gelten, wenn ein neuer Pflegebegriff
anders als heute die besondere Situation Demenzkranker
berücksichtigt. Auf keinen Fall darf uns passieren, dass in der
nächsten Legislaturperiode bessere Betreuung und zusätzliche
Betreuungskräfte mit der Einführung des neuen Pflegebegriffs wieder
abgeschafft werden", so Mauel.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unter www.bpa.de

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60


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