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Bundesregierung will Eisenbahnen Freibrief für Verspätungen ausstellen / Gesetzentwurf für Fahrgastrechte unzureichend / Bundesregierung will Börsenbahn vor Verbrauchern schützen

Geschrieben am 21-07-2008

Hamburg (ots) - Nach Auffassung des Fahrgastverbandes PRO BAHN
will die Bundesregierung der Deutschen Bahn AG mit der Neuregelung
der Fahrgastrechte einen Freibrief für Verspätungen ausstellen. Die
Bundesregierung beabsichtigt, Fahrgästen, die für ihr gutes Fahrgeld
mehr als eine Stunde Verspätung hinnehmen müssen, nur einen Anteil
von 25 % des Fahrpreises zu erstatten. "Das ist entschieden zu
wenig," erklärt der PRO BAHN-Bundesvorsitzende Karl-Peter Naumann.
"Damit will die Bundesregierung festschreiben, dass eine Stunde
Verspätung im deutschen Bahnverkehr völlig normal ist."

Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung entspricht dem
Mindeststandard nach einer EU-Verordnung, den die Bundesregierung
jetzt umsetzen muss. "Übersetzt heißt das: deutsche Züge dürfen so
unpünktlich sein wie Züge auf dem Balkan," erklärt der PRO
BAHN-Rechtsexperte Rainer Engel. Eine von der Bundesregierung
berufene Kommission unter Leitung des Rostocker Rechtsprofessors Dr.
Klaus Tonner hatte eine Entschädigung in Höhe von 30 Prozent bei 30
Minuten Verspätung, von 60 Prozent bei 60 Minuten Verspätung und von
80 Prozent bei zwei Stunden verspätung vorgeschlagen.

"Vergleicht man diese Vorschläge mit dem, was die Bundesregierung
jetzt dem Parlament vorschlagen will, dann wird klar, dass die Große
Koalition erneut angetreten ist, die Deutsche Bahn vor den
Verbrauchern zu schützen. Wenn eine Stunde Verspätung von jedem
Fahrgast hingenommen werden muss, dann ist es billiger, bei der
Unterhaltung von Fahrzeugen und Schienennetz zu schlampen, als
pünktlich zu fahren," erklärt Engel. "Aus Sicht der Fahrgäste ist
eine Stunde Verspätung keine Bagatelle. Die Mehrheit der Fahrgäste
fährt nur rund 250 Kilometer weit und ist dafür eine bis zwei Stunden
unterwegs." Eisenbahnen in den Nachbarstaaten haben das längst
erkannt: in den Niederlanden gibt es nach 30 Minuten Verspätung die
Hälfte des Fahrgeldes zurück, beim französchischen
Hochgeschwindigkeitszuzg TGV bei 30 Minuten Verspätung ein Drittel
des Fahrgeldes, und beim spanischen Hochgeschwindigkeitszug bereits
nach 5 Minuten Verspätung den gesamten Fahrpreis. "Es gibt einen
eindeutigen Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an der DB an
Investoren und der Absicht der Bundesregierung. Verbraucherrechte
haben bei der amtierenden Regierung keine Bedeutung."

Der Fahrgastverband PRO BAHN setzt sich seit 1996 für eine
Verbesserung der Rechte der Fahrgäste ein. Zurzeit gilt eine Regelung
der Eisenbahnverkehrsordnung aus dem Jahre 1938 unverändert, nach der
Fahrgäste bei Zugverspätungen und Ausfall von Zügen keinerlei Rechte
haben. Bisher sind Verbraucher daher auf unzureichende
Kulanzregelungen der Unternehmen angewiesen.

Originaltext: PRO BAHN e.V. Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35043
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35043.rss2

Pressekontakt:
Karl-Peter Naumann, 0172-2673784
Hartmut Buyken, 0170-9154784
Rainer Engel, 0173-5454559, Email: pbz@pro-bahn.de
www.fahrgast-rechte.de


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