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Rheinische Post: Kommentar: Alleinerziehend

Geschrieben am 17-07-2008

Düsseldorf (ots) - Alleinerziehende gehören zu den Helden des
Alltags. Sie müssen nicht nur Haushalt und Kindererziehung allein
stemmen, sondern haben häufig auch wenig Geld. Daher haben viele
geschluckt, als 2008 das neue Unterhaltsrecht in Kraft trat. Das
beschränkt den Unterhaltsanspruch, den der Alleinerziehende - meist
die Mutter - wegen der Betreuung eines Kindes gegenüber dem
Ex-Partner hat, grundsätzlich auf die ersten drei Lebensjahre des
Kleinen. Nun aber verlangt der Bundesgerichtshof, dass es Ausnahmen
von diesem Grundsatz geben kann. Vor allem dürfe das Gesetz Frauen
nicht zur Vollzeitarbeit zwingen. Das ist vernünftig. Wer keinen
Kita-Platz findet, kann nicht voll arbeiten und braucht daher Geld
vom Ex-Partner auch für sich.
Dennoch schossen die Richter über das Ziel hinaus. Selbst wenn es
einen passenden Kita-Platz gibt, muss die Mutter nicht arbeiten,
sondern darf weiter den Ex-Partner für ihren Lebensunterhalt zur
Kasse bitten. Das lähmt die Selbstverantwortung der Frauen. Es
scheint, als würden die Richter den besten Platz für die Frau doch am
Herd sehen. Da sie es zugleich den untergeordneten Gerichten
überlassen, die Details zur Job-Verpflichtung festzulegen, bescheren
sie dem Land zudem eine Klagewelle.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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