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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Unterhalt/BGH-Urteil

Geschrieben am 17-07-2008

Bielefeld (ots) - Millionen alleinerziehender Eltern dürfen
aufatmen: Mit dem Grundsatzurteil zum neuen Unterhaltsrecht hat der
Bundesgerichtshof klargestellt, dass der besser oder allein
verdienende Ex-Partner sich nicht so leicht aus der Verantwortung
stehlen kann, wie es nach dem Gesetzestext den Anschein hatte.
Grundsätzlich hat zwar jener Teil der zerbrochenen
Lebensgemeinschaft, der sich um den gemeinsamen Nachwuchs kümmert,
weiterhin nur drei Jahre lang Anspruch auf eigenen Unterhalt. Doch
nach dem gestrigen Richterspruch wird das in der Praxis kaum so
streng ausgelegt werden können.
Klugerweise haben es die Bundesrichter vermieden, eine exakte
Zeitspanne für den Unterhaltsanspruch über die gesetzliche Frist
hinaus festzulegen. Das kann nur im Einzelfall entschieden werden -
und bleibt somit Sache der unteren Gerichtsinstanzen.
Der Bundesgerichtshof hat aber nicht nur Alleinerziehende gestärkt,
sondern auch alle anderen, intakten Familien. Erziehung ist eben mehr
als Betreuung - unabhängig von der Frage, ob ein Kindergarten- oder
Hortplatz zur Verfügung steht. Kindererziehung ist kein »Nebenjob«,
sondern der Erwerbsarbeit gleichwertig - nicht anders ist das Urteil
zu verstehen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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