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Entscheidung der EU Kommission im Kartellrechtsverfahren gegen den Weltverband der musikalischen Verwertungsgesellschaften

Geschrieben am 16-07-2008

München (ots) -

Die EU-Kommission spricht eine Untersagung ohne Bußgeld aus

Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel ihre Entscheidung
im Kartellrechtsverfahren gegen den Weltverband der musikalischen
Verwertungsgesellschaften CISAC (International Confederation of
Societies of Authors and Composers) und 24 europäische
Verwertungsgesellschaften, u. a. die GEMA, bekannt gegeben.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Mit dieser
kartellrechtlichen Einzelfallentscheidung, wie sie uns jetzt
vorliegt, wird hunderttausenden Autoren ein Bärendienst erwiesen.
Stattdessen hätten wir klare Hinweise für eine zukünftige Regelung
von der Kommission gebraucht, damit die Rechte der Urheber gewahrt
werden. Die Kreativen sind tief enttäuscht."

Die EU-Kommission wirft den europäischen Verwertungsgesellschaften
angebliche Beschränkungen bei der Aufnahme neuer Mitglieder aus
anderen Mitgliedsstaaten vor. Dies trifft nicht zu: So gehören z.B.
der GEMA mehrere tausend Mitglieder an, die ihren Wohnsitz nicht in
der Bundesrepublik Deutschland haben. Dazu Heker: "Die GEMA ist seit
Jahrzehnten eine international ausgerichtete Verwertungsgesellschaft,
die selbstverständlich Urhebern aus der ganzen Welt offensteht."

Darüber hinaus beanstandet die EU-Kommission die territorialen
Beschränkungen in den Vereinbarungen der europäischen
Verwertungsgesellschaften untereinander für die Bereiche
Online-Nutzung, Satellitenübertragung sowie Kabelweitersendung, die
sie teilweise für wettbewerbswidrig hält. Dazu Heker: "Mit einem
Wegfall des bewährten Vertragssystems zur gegenseitigen
Rechteeinräumung wären die bestehenden One-Stop-Shops, bei denen die
Nutzer sämtliche Rechte aus einer Hand erwerben können, de facto
abgeschafft. Dies wäre für Nutzer und Rechteinhaber gleichermaßen von
Nachteil und hätte für die Musikautoren unabsehbare wirtschaftliche
Folgen."

In den vergangenen Wochen und Monaten haben die meisten
EU-Mitgliedsstaaten und ihre Regierungen sowie zahlreiche Autoren die
Kommission unmissverständlich aufgefordert, das Postulat eines freien
Dienstleistungsverkehrs, wie ihn die Europäische Kommission
herstellen will, nicht zu Lasten der Honorierung kreativer Leistung
und der kulturellen Vielfalt in Europa gehen zu lassen.
Offensichtlich ohne Gehör zu finden.

Die vollständige Entscheidung, insbesondere auch deren Begründung,
wird allen Beteiligten erst in den kommenden Tagen zugestellt.
Entgegen früheren Ankündigungen hat die Kommission die Frist für die
Umsetzung der auferlegten Maßnahmen von ursprünglich 90 Tage auf
mindestens 120 Tage verlängert und auch von der Verhängung eines
Bußgeldes, wie ursprünglich angedroht, abgesehen. Dr. Heker: "Wir
werden die Entscheidung nach deren Zustellung gründlich analysieren
und erwägen, ob und wenn ja, welche weiteren Schritte wir einleiten
müssen, um die Rechte der Urheber zu wahren."

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie
von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine
der führenden Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Originaltext: GEMA
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35830.rss2

Pressekontakt:

Bettina Müller bmueller@gema.de, 0172 8509707
Angelika Schindel aschindel@gema.de, 0171-5220227


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