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Fakten zum Arzneiversand nicht ignorieren / Einschränkung des Versandhandels ignoriert Bedürfnisse und Kompetenz der Verbraucher

Geschrieben am 04-07-2008

Berlin (ots) - "Die Begründung des bayrischen Kabinetts zum Verbot
des Versands rezeptpflichtiger Medikamente ist weder für den
Verbraucher noch für Fachleute nachvollziehbar", sagte Christian
Buse, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken
(BVDVA), am 3. Juli gegenüber Beamten des
Bundesgesundheitsministeriums in Berlin. In der inhaltlichen
Begründung zum Verbot habe der Freistaat in der Drucksache 432/08
unter anderem behauptet, die deutschen Versandapotheken würden die
flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährden.
Vor allem Apotheken in ländlichen Gebieten würden in ihrer Existenz
gefährdet.

Es ist vielmehr so, dass nach Angaben der Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die Anzahl der Apotheken in
Deutschland im Jahr 2004 (seit Zulassung des Versandhandels) von
21.392,00 auf 21.570 im Jahr 2007 gestiegen sei. Auch deren Umsatz
sei erheblich gewachsen. "Tatsächlich sitzen Versandapotheken häufig
in strukturschwachen Gebieten, beteiligen sich am Nacht- und
Notdienst und übernehmen alle übrigen Pflichten eines Apothekers vor
Ort", stellte Buse richtig. "Gerade ältere Menschen in ländlichen
Gebieten kaufen bei Versandapotheken ein. Offensichtlich besteht hier
ein Bedürfnis der Verbraucher", so der Vorsitzende. Der Ruf nach dem
Gesetzgeber, die unliebsame Konkurrenz auszuschalten, sei wenig
verbraucherfreundlich.

Weiter heißt es in der Begründung des Bayerischen Kabinetts, "die
Verbraucher seien nicht in der Lage, bei Internetbestellungen legale
von illegalen Anbietern zu unterscheiden". Dagegen hielt Buse, dass
interessierte Verbraucher sich in den vergangenen vier Jahren
intensiv mit dem Thema beschäftigt hätten. Versicherte seien aufgrund
der Beratung durch ihre Krankenkassen in der Lage, souverän und
kompetent geeignete Anbieter auszuwählen. Es sei kein einziger Fall
bekannt, wo ein Kunde unbewusst bei einer illegalen Versandapotheke
bestellt habe.

Der dritte Vorwurf Bayerns laute, die Zulassung der
Versandapotheken hätte nicht zu den gewünschten Einsparungen im
Arzneimittelbereich geführt. Buse: "Dem stimmen wir bedingt zu. Faire
Preise für Aspirin und Co. können wir schon jetzt bieten. Da der
Gesetzgeber aber bisher nicht - wie ursprünglich geplant - die
Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente aufgehoben hat, sind wir
nicht in der Lage, in diesem ständig steigenden Ausgabenblock den
Wettbewerb zu entfachen." Die Verbraucher nutzen Versandapotheken
bereits millionenfach für den Einkauf rezeptfreier Medikamenten, wo
sie bis zu 50 Prozent sparen. "Als Apotheker legen wir besonderen
Wert auf die Betreuung unserer Kunden", so Buse weiter, "wer die
Qualität der Beratung und Betreuung durch Versandapotheken infrage
stellt, sollte die aktuellen Tests der Stiftung Warentest nicht
ignorieren."

Am heutigen Freitag beschäftigt sich der Bundesrat mit dem
Entschließungsantrag Bayerns.

Über den BVDVA

Die im BVDVA organisierten Versandapotheken sind ausnahmslos
mittelständische Unternehmer, die sich für die pharmazeutische
Versorgung und Betreuung chronisch kranker Patienten engagieren. Eine
Liste zugelassener, deutscher Versandapotheken kann über
info@bvdva.de angefordert werden.

Originaltext: BVDVA Bundesverb. dt. Versandapotheken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43693
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43693.rss2

Rückfragen für die Presse:
Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA)
Kerstin Kilian
Wandschicht 15
33154 Salzkotten
Tel: 05258 / 991113
Mob: 0170 / 2824620
E-Mail: info@bvdva.de
www.bvdva.de


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