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Zukunft der Krankenhausfinanzierung / Ersatzkassen: Mehrkosten für Krankenhäuser sind beitragssatzrelevant / Investitionsstau: Länder stehlen sich aus der Verantwortung

Geschrieben am 04-07-2008

Siegburg (ots) - Vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers des
Bundesgesundheitsministeriums und der Beschlüsse der
Gesundheitsministerkonferenz zur zukünftigen Krankenhausfinanzierung
erinnern die Ersatzkassen noch einmal ausdrücklich daran, dass sich
die Politik Gedanken über die Finanzierung eines Förderprogramms für
die Krankenhäuser machen müsse. "Ein millionenschwere Sonderprogramm
zur Neueinstellung von Pflegekräften wie auch die Berücksichtigung
der Tarifkostensteigerungen werden Konsequenzen für den Beitragssatz
in der gesetzlichen Krankenversicherung haben", erklärte Thomas
Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV. So
entstünden durch die geplanten Hilfsmaßnahmen für die Krankenhäuser
schätzungsweise mindestens fünf Mrd. Euro Mehrkosten für die
Krankenkassen. "Wenn die Bundesregierung im Herbst 2008 den
Beitragssatz festlegen wird, muss sie auch eine Antwort darauf haben,
wo das Geld herkommen soll". Wenn die Politik mehr Geld ins System
pumpen wolle, dürfe dies nur über den Fonds, nicht aber über den
Zusatzbeitrag geschehen, so Ballast.

Ballast begrüßte die Pläne des BMG, das Problem der
Investionsfinanzierung in den Ländern anzugehen. Es könne nicht
länger angehen, dass die Länder sich aus der Verantwortung für die
Investitionen der Krankenhäuser stehlen und die Krankenkassen über
Umwege die Investitionskosten übernehmen müssten, so der
Vorstandsvorsitzende. Die Abschaffung der unterschiedlichen
Länderregelungen für die Vergabe von Pauschal- und
Einzelfördermitteln und bundesweite Bewertungsrelationen für
Investitionspauschalen seien sachgerecht und praktikabel. Dass auf
der Gesundheitsministerkonferenz hierüber keine grundlegende Einigung
gefunden wurde und die Länder danach auch weiterhin die
Investionsförderung der Krankenhäuser in eigener Verantwortung
ausüben, bedauerte Ballast. Denn das bedeute nach den bisherigen
Erfahrungen, dass die Länder diese Investitionen auch in Zukunft eher
nach Haushaltslage als nach tatsächlichem Bedarf finanzieren würden.

Aus Sicht der Ersatzkassen gibt es auch grundsätzlich keine
Berechtigung mehr für unterschiedliche Preise (Landesbasisfallwerte)
in den einzelnen Ländern. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein
Krankenhaus in Kiel weniger Geld für eine Blinddarmoperation
verdienen könne als ein Krankenhaus in München. Die geplante
schrittweise Angleichung sei deshalb vom Grundsatz her richtig und
nachvollziehbar. "Die Angleichung muss aber unbedingt kostenneutral
erfolgen", betonte Ballast. Es könne nicht angehen, dass die
Umstellung dazu führt, dass es insgesamt teurer wird.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
VdAK/AEV
Michaela Gottfried
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Fax: - 4 69
E-Mail: presse@vdak-aev.de


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