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Kölnische Rundschau: zum Wahlrecht

Geschrieben am 04-07-2008

Köln (ots) - Ohne Lösung

NORBERT WALLET, Berlin
zum Karlsruher Wahl-Urteil

Es geht um keine Kleinigkeit. Wenn das höchste deutsche Gericht
urteilt, dass unser Wahlrecht in einem vielleicht untergeordneten,
aber wichtigen Punkt verfassungswidrig ist, dann ist das schon
erschreckend.

Das Wahlgesetz regelt den Herzschlag der Demokratie, und der zeigt
keine gefährlichen, aber unangenehme Rhythmusstörungen. Die Sache
wird dadurch ärger, dass die nächste Bundestagswahl noch unter dem
derzeitigen Recht durchgeführt werden muss. Das könnte heikel werden.
Bundestagswahlen im Fünf-Parteien-System werden immer öfter zu
Zielfoto-Entscheidungen. Da kommt es auf jedes Mandat an - auch auf
jedes Überhangmandat.

Die können dazu führen, dass die Sitzverteilung im Bundestag nicht
dem realen Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen entspricht.
Hoffentlich bleibt uns ein solcher Fall 2009 erspart, garantieren
kann das niemand. Die Reform muss hier für Gerechtigkeit sorgen.
Notfalls muss eine weitere Ausweitung der Sitze in Kauf genommen
werden, wenn nur über Ausgleichsmandate das Zweitstimmenergebnis
angemessen abgebildet werden kann.

Das ist alles ziemlich kompliziert. Davon dürfen sich die Wähler
nicht abschrecken lassen. Niemand behauptet, dass Demokratie eine
einfache Sache ist. Wer ein simples Wahlrecht, etwa mit nur einer
Stimme und nur direkt gewählten Abgeordneten, will, verwehrt
kleinen Parteien ihre Rolle als Vertretung eines wichtigen Teils
des Wählerwillens.

Auch hier gilt: Maximale Lösungen sind maximaler Unsinn.

Originaltext: Kölnische Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70111
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70111.rss2

Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Jost Springensguth
print@kr-redaktion.de


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