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Lausitzer Rundschau: Karlsruher Richter fällen Urteil zum Wahlrecht Keine weiteren Tricksereien

Geschrieben am 03-07-2008

Cottbus (ots) - Das deutsche Wahlrecht versucht zwei
gegensätzliche Prinzipien miteinander zu vereinbaren. Das Prinzip der
Mehrheitswahl der direkt in den Wahlkreisen gewählten Abgeordneten.
Und das Prinzip der Verhältniswahl. Wenn Erst- und Zweitstimme zu
weit auseinander klaffen, kommt es zu Überhangmandaten. Davon gibt es
in jüngster Zeit immer mehr, weil kleine Parteien den großen
zunehmend (Zweit-)Stimmen abjagen. Mit dieser Entwicklung geht auch
die Möglichkeit des Missbrauchs einher.
Die CDU hat sie 2005 genutzt, als sie bei der Nachwahl in Dresden
gezielt auf Zweitstimmen verzichtete, um kein Überhangmandat zu
verlieren. Weniger Wähler, aber mehr Sitze - das verletzt den
Grundsatz "ein Bürger, eine Stimme" fundamental, wie das
Verfassungsgericht gestern festgestellt hat. Vor allem dann, wenn
ganz am Ende der Kette die Kanzlermehrheit davon abhängt, wie schon
dreimal in der deutschen Geschichte geschehen.
Die Missbrauchsmöglichkeit ist in der Welt, das Karlsruher Urteil,
das sie stoppt, auch. Was spricht dagegen, sofort zu handeln? Nichts,
außer der taktischen Überlegung jener, die 2009 noch ein letztes Mal
von der Regelung profitieren wollen. Und das sind die beiden
Volksparteien Union und SPD. Dass das Bundesverfassungsgericht den
jetzigen Bundestag wegen der Gesetzeslücke nicht aufgelöst hat, ist
kein Freifahrschein fürs Nichtstun. Es wäre im Gegenteil geradezu
demokratieschädigend, wenn der Gesetzgeber es zuließe, dass der
nächste Bundestag erneut unter verfassungswidrigen Bedingungen
zustande käme, obwohl man ein Jahr Zeit gehabt hätte, das zu
verhindern.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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